Vorabpauschale & Freistellungsauftrag — 1.000 € richtig nutzen (2026)
Der Sparerpauschbetrag ist die einfachste Steuer-Abkürzung, die du als ETF-Anleger hast: 1.000 € Kapitalerträge pro Jahr (Single) bzw. 2.000 € (Verheiratet) bleiben komplett steuerfrei. Dafür musst du beim Broker einen Freistellungsauftrag einrichten — ohne den zieht der Broker Steuer ab und du holst sie mühsam über die Steuererklärung zurück. Hier ist das komplette Spielbuch für 2026: wie du den Auftrag richtig einrichtest, auf mehrere Broker verteilst und welche Pauschbetrag-Hebel oft übersehen werden.
Single 2026: 1.000 €. Verheiratet: 2.000 € (gemeinsame Veranlagung). Der Pauschbetrag wirkt nach der Teilfreistellung — bei Aktien-ETFs schon auf den durch 30 % reduzierten Betrag.
So vermeidet der Pauschbetrag die Vorabpauschale komplett
Beispiel: Single-Anleger mit 50.000 € MSCI-World-ETF. Vorabpauschale 2026 = 801,50 €. Nach 30 % Teilfreistellung = 561,05 € steuerpflichtig. Mit aktiviertem Freistellungsauftrag über 1.000 € werden diese 561 vollständig vom Pauschbetrag verbraucht — 0 € Steuer. Ohne Freistellungsauftrag: ~148 € Steuer, die du erst über die KAP zurückholen musst.
Bei einem Welt-ETF deckt der 1.000-€-Pauschbetrag etwa 89.000 € ETF-Bestand komplett ab (1.000 / 0,01125, wobei 0,01125 = 1,603 % × 0,7 die effektive steuerpflichtige Rate ist). Für Verheiratete: ~178.000 €.
Freistellungsauftrag aufteilen — aber clever
Du darfst den 1.000-€-Pauschbetrag auf beliebig viele Broker verteilen — aber die Summe darf 1.000 € nicht überschreiten (sonst Pflichtmitteilung an Bank, Strafsteuer möglich). Wie verteilst du sinnvoll?
| Konstellation | Empfohlene Aufteilung | Begründung |
|---|---|---|
| 1 Broker (z. B. Trade Republic) | 1.000 € voll | Maximaler Headroom an einem Ort |
| 2 Broker, eine Hauptdepot | 800 / 200 € | Hauptdepot deckt VP, Rest für Tagesgeld-Zinsen |
| 3 Broker, gleichmäßig | 400 / 300 / 300 € | Jeder Broker hat genug für Ausschüttungen |
| Tagesgeld + Aktien-Broker | 600 (Aktien) / 400 (Tagesgeld) | Zinsen werden bei Tagesgeld voll besteuert (keine TFS) |
Verheiratete: 2.000 € richtig ausnutzen
Bei gemeinsamer Veranlagung verdoppelt sich der Pauschbetrag auf 2.000 €. Das wird oft vergeben, weil:
- Gemeinsamer Freistellungsauftrag bei jedem Broker einrichten — beide Ehepartner unterschreiben.
- Pauschbetrag pro Person nach den eigenen Depots aufteilen (Pers. A 1.200 €, Pers. B 800 € falls A mehr Vermögen hat).
- Bei Einzelveranlagung: zurück zu zwei separaten 1.000-€-Aufträgen.
- Auftrag nur für einen Partner einrichten — verschenkt Pauschbetrag.
- Pauschbetrag in einem Common-Depot, während Einzeldepots leer laufen.
- Bei Trennung/Scheidung Auftrag nicht aktualisieren — rückwirkende Korrektur nötig.
Schritt-für-Schritt: Freistellungsauftrag bei den fünf größten Brokern
Einrichtung dauert typisch 2 – 5 Minuten, gilt unbefristet (oder bis du sie änderst). Üblicherweise wird der Auftrag rückwirkend zum 1.1. des laufenden Jahres wirksam — aber wenn der Broker bereits Steuer abgeführt hat, holst du sie nur noch über die Steuererklärung zurück.
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Häufige Fragen
Was passiert wenn ich keinen Freistellungsauftrag stelle?
Der Broker zieht volle Abgeltungssteuer auf jeden Cent Kapitalerträge ab — auch auf die Vorabpauschale. Du kannst die zu viel gezahlte Steuer in der Anlage KAP der Steuererklärung zurückholen, brauchst aber für die Rückzahlung Monate Geduld.
Kann ich den Pauschbetrag nachträglich erhöhen?
Ja, jederzeit per Online-Formular bei deinem Broker. Der Auftrag gilt rückwirkend zum 1.1. des laufenden Jahres — bereits abgeführte Steuer erhältst du beim Broker meist innerhalb weniger Tage zurück.
Was wenn die Summe meiner Aufträge über 1.000 € liegt?
Banken sind gesetzlich verpflichtet, überschritten Pauschbeträge zu melden. Das Finanzamt erhält die Information automatisch — eine Nachzahlung plus Verspätungszuschlag droht. Prüfe jährlich: Summe aller Aufträge ≤ 1.000 € (Single) bzw. 2.000 € (Verheiratet).
Was zaehlt alles als Kapitalertrag?
Ausschüttungen, Vorabpauschalen, Verkaufsgewinne (mit Teilfreistellung), Tagesgeld- und Festgeld-Zinsen, Crowdinvest-Zinsen. Krypto-Gewinne (Direktkauf, > 1 Jahr Halten = steuerfrei) zählen nicht — dafür aber Krypto-ETPs.
Werden Verluste auch gegen den Pauschbetrag verrechnet?
Nein — Verluste landen im Verlustverrechnungstopf und werden gegen Gewinne verrechnet, nicht gegen den Pauschbetrag. Der Pauschbetrag verfaellt jedes Jahr ungenutzt, wenn du keine positiven Kapitalerträge hast.
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