Aktien & Depot bei Scheidung aufteilen — Schritt für Schritt
Bei einer Scheidung ist das Wertpapierdepot oft der zweitgrößte Vermögensposten — direkt nach der Immobilie. Anders als beim Haus gibt es keine „Hälfte”. Es gibt einen Stichtag, eine Bewertungsfrage, eine Steuerfalle (§ 23 EStG) und vier mögliche Modelle der Aufteilung. Diese Anleitung zeigt dir, wie das technisch und rechtlich sauber funktioniert.
Schritt 1 — Welcher Güterstand gilt?
In Deutschland ist der gesetzliche Standard die Zugewinngemeinschaft. Das heißt: Jeder Ehepartner behält im Grundsatz sein Eigentum, aber der Zugewinn während der Ehe wird ausgeglichen.
- Zugewinngemeinschaft (Standard): Wer am Ende der Ehe mehr Zugewinn hat, zahlt der anderen Person die Hälfte der Differenz aus. Ein Depot, das ein Partner alleine führt, wird nicht aufgeteilt — sein Wertzuwachs wird aber im Zugewinn berücksichtigt.
- Gütertrennung (durch Ehevertrag): Kein Zugewinnausgleich. Was einem gehört, bleibt seins.
- Gütergemeinschaft: Sehr selten. Das gesamte Vermögen ist gemeinsam, also wird es real geteilt.
Schritt 2 — Stichtag und Bewertung
Beim Zugewinnausgleich ist der maßgebliche Stichtag der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags beim anderen Ehepartner — nicht der Tag der Trennung und auch nicht der Tag der rechtskräftigen Scheidung.
Bei einem Wertpapierdepot heißt das praktisch:
- Depotauszug zum Stichtag beim Broker anfordern (meist gebührenpflichtig, 5–25 €).
- Bewertung mit Schlusskurs des Stichtags in EUR — bei US-Aktien zum EZB-Referenzkurs des Tages umrechnen.
- Auch eingezahlte Dividenden, offene Spesenabrechnungen und schwebende Trades berücksichtigen.
Schritt 3 — Die vier Aufteilungsmodelle
Wenn das Depot real geteilt werden muss (Oder-Depot oder durch Vereinbarung), gibt es vier Wege:
| Modell | Wie es funktioniert | Steuer | Typischer Fall |
|---|---|---|---|
| Realsplit | Jede Position wird zu 50/50 in zwei neue Einzeldepots übertragen | Keine — Übertragung ohne Verkauf | Standardweg, wenn beide Partner weiter investieren wollen |
| Auszahlung | Ein Partner behält das Depot, zahlt den anderen aus | Keine, wenn aus liquidem Vermögen | Einer hat hohes Einkommen, will das Depot behalten |
| Anteilsübertragung | Bestimmte Positionen gehen an Partner A, andere an B (gleichwertig) | Keine — wenn als unentgeltliche Übertragung deklariert | Beide haben unterschiedliche Anlagepräferenzen |
| Verkauf + Aufteilung | Alle Positionen werden verkauft, Cash 50/50 aufgeteilt | 25 % Abgeltungsteuer auf alle Gewinne sofort fällig | Beide wollen einen sauberen Schnitt |
In den allermeisten Fällen ist der Realsplit die teuerste Lösung steuerlich gespart, aber operativ am einfachsten — die Broker (Trade Republic, Comdirect, Consorsbank, ING) bieten dafür ein eigenes Formular „Übertrag wegen Scheidung”.
Wer ein Depot mit 200.000 € bei 80.000 € Gewinn liquidiert, zahlt sofort ≈ 21.000 € Abgeltungsteuer (inkl. Soli). Wer denselben Bestand per Realsplit auf zwei Depots überträgt, zahlt 0 € — die Steuer entsteht erst, wenn jemand wirklich verkauft.
Schritt 4 — Anschaffungsdaten retten
Beim Übertrag eines Depots wegen Scheidung muss der Anschaffungswert (FIFO) mit übertragen werden — sonst geht die Historie verloren und der empfangende Broker setzt fiktiv „0 €” als Einstandskurs an. Das wäre ein Steuer-Albtraum.
- Schriftlich beim abgebenden Broker die Übertragung der Anschaffungsdaten anfordern. Standardprozedur, aber muss explizit angekreuzt werden.
- Empfangenden Broker bestätigen lassen, dass die Daten ankamen. Bei Discount-Brokern (Trade Republic, Scalable) kann das 4–8 Wochen dauern.
- Selbst Screenshot/PDF der Original-Käufe sichern — falls die Anschaffungsdaten verloren gehen, brauchst du sie für die Steuererklärung.
Schritt 5 — Was passiert mit Aktien aus der Vor-Ehe?
Hier wird es nuanciert. Aktien, die ein Partner vor der Ehe gekauft hat, gehören weiter ihm — sie sind Anfangsvermögen. Aber: Der Wertzuwachs während der Ehe fließt in den Zugewinnausgleich.
Beispiel: Du hast 2010 Apple-Aktien für 50.000 € gekauft, geheiratet 2015 (damaliger Wert: 100.000 €), Scheidungsantrag 2026 (Wert: 400.000 €).
Die Aktien selbst gehören weiterhin dir. Aber dein Zugewinn aus dieser Position ist 300.000 €. Davon steht der Partnerin/dem Partner — nach Abzug ihres/seines eigenen Zugewinns — die Hälfte zu.
Häufige Fehler bei Depot-Scheidungen
- Vollständige Depotauszüge für Anfangs- und Endvermögen sichern
- Realsplit wählen wo möglich — keine Steuer auf nicht realisierte Gewinne
- Anschaffungsdaten mitübertragen lassen (Pflichtkreuz im Formular)
- Schriftliche Vereinbarung über Modell und Stichtag — nicht mündlich
- Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung bei Vermögen über 500k
- Depot komplett verkaufen, um „sauber zu teilen” — sofort 25 % Steuer
- Trennungsdatum mit Stichtag verwechseln
- Anschaffungswerte verlieren beim Übertrag
- Nur ein Anwalt für beide — Interessenkonflikt
- Kryptobestände „vergessen” — Finanzamt findet sie über Börsenmeldungen
Häufige Fragen
Muss ich mein Depot bei der Scheidung wirklich teilen?
Nein, nicht physisch — wenn das Depot allein auf deinen Namen läuft (Zugewinngemeinschaft). Was geteilt wird, ist der Zugewinn, also der Wertzuwachs des gesamten Vermögens während der Ehe. Du kannst dein Depot komplett behalten und den Ausgleich aus anderem Vermögen (Tagesgeld, Hausverkauf, Ratenzahlung) leisten.
Was, wenn das Depot auf beiden Namen läuft (Oder-Depot)?
Dann ist es Miteigentum zu gleichen Teilen, unabhängig davon, wer die Einzahlungen geleistet hat. Es muss real geteilt werden — entweder per Realsplit (jede Position 50/50 in neue Einzeldepots), per Auszahlung (einer behält alles, zahlt den anderen aus) oder per Verkauf+Aufteilung (steuerlich am ungünstigsten).
Löst der Übertrag wegen Scheidung Abgeltungsteuer aus?
Nein. Eine unentgeltliche Übertragung wegen Scheidung ist kein steuerpflichtiger Verkauf. Anschaffungsdaten und Haltedauern werden mitübertragen — der empfangende Partner führt das Depot mit den ursprünglichen Einstandskursen weiter. Die Steuer entsteht erst, wenn er später verkauft. Wichtig: das Übertrag-Formular muss explizit „unentgeltlich wegen Scheidung” gekennzeichnet sein, sonst kann das Finanzamt es als Verkauf werten.
Was ist mit Aktien, die ich vor der Ehe gekauft habe?
Sie bleiben dein Eigentum (Anfangsvermögen). Aber: Der Wertzuwachs während der Ehe wird im Zugewinnausgleich berücksichtigt. Wenn dein Apple-Paket bei Heirat 100.000 € wert war und bei Scheidungsantrag 400.000 €, fließen 300.000 € in deinen Zugewinn ein — die Hälfte davon kann der Partner einfordern, abzüglich seines eigenen Zugewinns.
Wie wird Krypto bei der Scheidung behandelt?
Wie jeder andere Vermögensgegenstand — zum Marktwert am Stichtag. Bitcoin auf einer Hardware-Wallet ist genauso teilungsrelevant wie Aktien bei der Sparkasse. Wer Krypto verschweigt, riskiert Strafanzeige wegen Eingehungsbetrugs und kann rückwirkend zur Auskunft gezwungen werden. Börsen wie Bitpanda und Coinbase melden ohnehin an deutsche Finanzbehörden.
Wer trägt die Übertrag-Gebühren?
Standardmäßig der Auftraggebende — aber man kann das in der Scheidungsfolgenvereinbarung anders regeln. Trade Republic und Scalable erheben für Ein-/Ausgangsüberträge keine Gebühren. Comdirect, Consorsbank, ING verlangen 5–25 € pro Position. Bei einem Depot mit 50 Positionen kann das schnell 500–1.250 € werden — das gehört in die Vereinbarung.
Brauche ich einen Anwalt für die Depot-Aufteilung?
Bei Vermögen über 250.000 € faktisch ja. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet 1–3 % des Vermögens, schützt aber beide Partner vor späterem Streit über Stichtag, Bewertung, Steuer-Verantwortung. Die paar tausend Euro sind günstig im Vergleich zu einem mehrjährigen Streit, der schnell fünfstellige Anwaltskosten produziert.
Steuerfolgen, Echte Rendite und Portfolio-Wert konkret rechnen
Eine Depot-Aufteilung beruht auf Zahlen — Stichtagswerte, Steuerlast bei Verkauf, künftige Echte Rendite des verbleibenden Depots.
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