Steueroptimierung für Aktien-Anleger
Live-Berechnung deiner Steuerlast 2026 auf Kursgewinne, Verluste und Dividenden — inklusive konkreter Spar-Vorschläge für Deutschland und Österreich.
Deine Kapitalerträge 2026
Aktuelle Steuerlast 2026
Optimierungs-Vorschläge
Vertiefende Akademie-Artikel
Häufige Fragen zur Aktien-Steuer
Welche Steuersätze gelten 2026 in Deutschland auf Aktiengewinne?
Auf Kapitalerträge gilt 2026 die Abgeltungssteuer: 25 % KESt + 5,5 % Soli + ggf. 8/9 % Kirchensteuer auf die KESt. Effektiv 26,375 % (ohne Kirche), 27,82 % (8 % BY/BW) bzw. 27,99 % (9 % übrige BL).
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?
1.000 € pro Person, 2.000 € bei Ehepaaren mit Zusammenveranlagung. Voraussetzung: Freistellungsauftrag beim Broker oder Erklärung in der Steuererklärung.
Wie funktioniert der Verlustverrechnungstopf?
Aktienverluste dürfen ausschließlich mit Aktiengewinnen verrechnet werden (separater Aktien-Topf). Verluste aus ETFs, Anleihen, Dividenden landen im allgemeinen Topf.
Welche Steuern fallen 2026 in Österreich auf Aktiengewinne an?
KESt 27,5 % auf Kursgewinne und Dividenden. Bei einem österreichischen Broker wird die Steuer automatisch einbehalten — endbesteuert.
Kann ich in Österreich Verluste mit Gewinnen verrechnen?
Ja, innerhalb desselben Kalenderjahres. Verlustvortrag ins nächste Jahr ist für Privatanleger NICHT möglich. Bei mehreren Brokern: Verlustbescheinigung einholen und in die Steuererklärung übernehmen.
Was bedeutet Tax-Loss Harvesting?
Strategischer Verkauf von Verlust-Positionen zum Jahresende, um Verluste mit Gewinnen zu verrechnen. Achtung: Sofortige Rückkauf-Geschäfte können als Gestaltungsmissbrauch gewertet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag?
Der Sparerpauschbetrag ist der Steuer-Freibetrag (1.000 €). Der Freistellungsauftrag ist die Anweisung an den Broker, diesen Freibetrag zu nutzen.
Sind die Berechnungen verbindlich?
Nein. Der Rechner ist eine Modellrechnung für 2026 ohne Sondersituationen. Für verbindliche Aussagen einen Steuerberater oder das Finanzamt konsultieren.
