Freistellungsauftrag 2026 — 1.000 € Sparerpauschbetrag richtig nutzen
Jeder Anleger in Deutschland hat 1.000 € Sparerpauschbetrag pro Jahr — Ehegatten zusammen 2.000 €. Aber: Nur durch korrekten Freistellungsauftrag bei den Brokern bleibt der Betrag steuerfrei. Hier kommt die Anleitung mit Splitting-Beispielen.
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag ist Deutschlands ETF-Steuergeschenk: Pro Person bleiben 1.000 € Kapitalerträge im Jahr komplett steuerfrei. Erst über dieser Schwelle fallen 25 % Abgeltungssteuer an. Bei Ehegatten mit gemeinsamer Veranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 2.000 €.
Der Pauschbetrag ersetzt ältere Werte: Werbungskostenpauschale (51 €) + Sparerfreibetrag — heute alles in einem 1.000 €-Topf. Erhöhung erfolgte 2023 von 801 € auf 1.000 € (Inflationsausgleich).
Wie der Freistellungsauftrag funktioniert
Damit der Pauschbetrag tatsächlich greift, musst du bei jedem Broker einen Freistellungsauftrag einrichten. Ohne den behält der Broker stur 25 % ab, auch bei nur 50 € Dividende. Du müsstest sie dann via Anlage KAP zurückholen — aufwändig.
So setzt du ihn ein
- Broker-Login → Profil/Einstellungen → „Freistellungsauftrag" oder „Steuerformulare"
- Betrag eingeben (z. B. 1.000 € bei nur einem Broker)
- Steuer-ID des Anlegers angeben (steht auf Steuerbescheid)
- Bei Ehegatten-Antrag: Steuer-ID des Partners + dessen Einwilligung
- Bestätigen — meist innerhalb 1–2 Werktagen aktiv
Splitting auf mehrere Broker
Wer Konten bei mehreren Brokern hat (Trade Republic + ING + Comdirect), muss den 1.000 €-Pauschbetrag aufteilen — die Summe darf 1.000 € nicht übersteigen, sonst gibt's Ärger mit dem Finanzamt.
Single mit 3 Brokern — Aufteilung
Ehegatten-Splitting (gemeinsamer Antrag)
Verheiratete Paare mit gemeinsamer Veranlagung haben 2.000 € Pauschbetrag. Aber: Beide Steuer-IDs müssen am Antrag stehen, beide unterschreiben. Das ist sinnvoll, weil ein Partner z. B. nur 200 € Kapitalerträge hat (dem reicht der eigene Pauschbetrag nicht aus) während der andere 1.500 € hat (überschreitet seine eigene 1.000 €-Grenze).
Bei Mann 1.500 € Dividenden + Frau 200 € Dividenden = 1.700 € gesamt. Ohne gemeinsamen Antrag: Mann zahlt auf 500 € Steuer (≈ 132 €), Frau 0 €. Mit gemeinsamem Antrag: alle 1.700 € unter 2.000 €-Pauschbetrag → 0 € Steuer. Spart 132 €/Jahr.
NV-Bescheinigung — Alternative für Geringverdiener
Wer dauerhaft kein zu versteuerndes Einkommen hat (Studenten, Rentner mit <12.000 € Rente, Hausfrauen ohne Job), kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Damit zieht der Broker überhaupt keine Steuer ab — auch über 1.000 € hinaus.
Studentin mit 9.000 € BAföG + 3.000 € Aktiengewinnen → Gesamteinkommen unter Grundfreibetrag (12.084 € 2026) → NV-Bescheinigung beim Finanzamt holen, an die Bank schicken → 0 % Abzug. Spart bei 3.000 € Gewinnen rund 791 € (= 26,375 % auf 2.000 € über 1.000 € Pauschbetrag).
FAQ — Freistellungsauftrag
Kann ich den Freistellungsauftrag rückwirkend setzen?
Nein — er greift nur ab Eingang beim Broker. Wer am 1. Juli den Auftrag setzt, bekommt nur Erträge ab Juli freigestellt. Bereits einbehaltene Steuer auf Erträge davor musst du via Anlage KAP zurückholen.
Was passiert, wenn ich versehentlich mehr als 1.000 € verteile?
Das Bundeszentralamt für Steuern bekommt Meldung und korrigiert dich automatisch. In der Regel: ein freundliches Schreiben mit der Aufforderung zu reduzieren. Bei Vorsatz droht Steuerhinterziehung — also lieber konservativ aufteilen.
Muss ich den Auftrag jährlich erneuern?
Nein, der Freistellungsauftrag läuft unbefristet. Du kannst ihn jederzeit ändern (Höhe oder Aufteilung) — der Broker hat eine Bearbeitungszeit von 1–2 Tagen.
Was ist mit Auslandsbroker (z. B. IBKR US)?
Bei US-domizilierten Konten gibt's keinen Freistellungsauftrag im deutschen Sinne. Du holst dir den Pauschbetrag dann via Anlage KAP zurück (Zeile 19). Rechnerisch das gleiche, aber mehr Aufwand.
Wie funktioniert das bei Trade Republic?
In der App: Profil → Steuern → Freistellungsauftrag. Eingabe in 30 Sekunden, Aktivierung am nächsten Werktag. Trade Republic zeigt im Steuer-Dashboard immer aktuell, wieviel deines Pauschbetrags schon „verbraucht" wurde.
