Vorabpauschale 2026: Was sie ist, wie sie berechnet wird & wie du sie minimierst
Die Vorabpauschale ist die jährliche Mini-Steuer auf thesaurierende ETFs — sie sorgt dafür, dass Anleger nicht erst beim Verkauf besteuert werden, sondern jährlich einen kleinen Vorab-Betrag zahlen. Für 2026 liegt der relevante Basiszinssatz der Bundesbank bei 2,29 %. Dieser Guide erklärt die Mechanik, die Formel mit konkretem Rechenbeispiel und drei Hebel, mit denen du die Belastung legal minimieren kannst.
Das Ergebnis ist der Basisertrag. Die tatsächliche Vorabpauschale ist der kleinere Wert aus Basisertrag und realem Wertzuwachs des ETFs im Jahr — fällt der Kurs, ist die Vorabpauschale Null. Bei Aktien-ETFs greift zusätzlich die Teilfreistellung von 30 %, sodass nur 70 % der Vorabpauschale tatsächlich besteuert werden.
Was ist die Vorabpauschale überhaupt?
Die Vorabpauschale wurde mit dem Investmentsteuerreformgesetz 2018 eingeführt. Vorher konnten Anleger thesaurierende ETFs (Fonds, die Dividenden nicht ausschütten, sondern wiederanlegen) steuerlich quasi „parken“ — Steuern fielen erst beim Verkauf an. Das Finanzamt wollte aber nicht 20 Jahre warten. Lösung: Eine kleine pauschale Steuer pro Jahr, die fingiert, dass der Fonds eine risikolose Mindest-Rendite erwirtschaftet hätte.
Der Clou: Was du als Vorabpauschale bereits versteuert hast, wird beim späteren Verkauf wieder angerechnet. Es ist also kein zusätzlicher Steuerbetrag, sondern ein vorgezogener Anteil der ohnehin fälligen Abgeltungssteuer.
Der Basiszinssatz 2026: 2,29 %
Die Bundesbank veröffentlicht den Basiszinssatz jeweils Anfang Januar — er orientiert sich an der Rendite langlaufender deutscher Staatsanleihen. Für das Steuerjahr 2026 wurde er auf 2,29 % festgelegt (Stand: Januar 2026). Zur Einordnung:
| Steuerjahr | Basiszinssatz | Effektivsatz nach 70 % | Belastung pro 10.000 € Aktien-ETF |
|---|---|---|---|
| 2023 | 2,55 % | 1,79 % | ~33 € |
| 2024 | 2,29 % | 1,60 % | ~30 € |
| 2025 | 2,53 % | 1,77 % | ~33 € |
| 2026 | 2,29 % | 1,60 % | ~30 € |
Belastung berechnet als Vorabpauschale × 70 % Aktien-Teilfreistellung × 26,375 % Abgeltungssteuer + Soli, ohne Kirchensteuer und ohne Verrechnung mit Sparerpauschbetrag.
Berechnungsbeispiel: 50.000 € Welt-ETF
Du hältst Anfang 2026 einen thesaurierenden MSCI-World-ETF im Wert von 50.000 €. Der ETF zahlt keine Ausschüttungen. Im Lauf des Jahres steigt der Wert auf 55.000 €.
Berechnung: 50.000 × 0,0229 × 0,7 = 801,50 € → × 0,7 (Aktien-Teilfreistellung) × 0,26375 = 147,98 €. Sind weniger als 1.000 € Sparerpauschbetrag ausgeschöpft, fällt die Steuer komplett weg.
Drei Hebel, mit denen du die Vorabpauschale minimierst
- Freistellungsauftrag bis 1.000 € beim Broker einrichten — die Vorabpauschale fällt komplett weg, solange der Pauschbetrag noch nicht voll ausgeschöpft ist.
- Aktien-ETFs (≥ 51 % Aktienquote) bevorzugen — 30 % Teilfreistellung reduziert die Belastung um ein Drittel.
- Kursverluste im selben Jahr im Verlustverrechnungstopf aktiv nutzen — die VP wird gegen Verluste verrechnet, bevor Liquidität abgezogen wird.
- ETFs auf auslandsdomizilierte Broker verlagern — VP gilt für alle deutschen Steuerinländer, der Broker-Standort ist irrelevant.
- Auf ausschüttende ETFs umsteigen in der Hoffnung, die VP zu sparen — Ausschüttungen werden in voller Höhe besteuert, das ist meist teurer.
- Auf das Verkaufsjahr warten — die VP wird ohnehin angerechnet, du verschiebst nur die Liquidität.
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Häufige Fragen zur Vorabpauschale
Wann zieht der Broker die Vorabpauschale ab?
In den ersten Werktagen des neuen Jahres — typischerweise Anfang Januar 2027 für das Steuerjahr 2026. Der Broker bucht den Steuerbetrag direkt vom Verrechnungskonto ab. Ist nicht genug Cash da, kann er ETF-Anteile zwangsweise verkaufen oder das Konto ins Minus laufen lassen — broker-abhängig.
Fällt die Vorabpauschale auch in Verlustjahren an?
Nein. Wenn der ETF im Kalenderjahr im Wert nicht steigt (Wertzuwachs ≤ 0), ist die Vorabpauschale per Gesetz null — egal wie hoch der Basiszinssatz ist. 2022 war so ein Jahr; viele Anleger hatten 0 € Vorabpauschale.
Was passiert mit der Vorabpauschale beim Verkauf?
Der bereits versteuerte Betrag wird vom Veräußerungsgewinn abgezogen, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht. Praktisch: Du zahlst über die Haltedauer denselben Steuerbetrag wie ohne Vorabpauschale — nur in kleineren Jahres-Häppchen statt einer großen Summe am Schluss.
Gilt die Vorabpauschale auch für ausschüttende ETFs?
Ja, im Prinzip — aber meistens fällt sie effektiv weg. Begründung: Die Ausschüttung wird vom Basisertrag abgezogen. Liegt die Ausschüttungs-Rendite über dem Basiszins × 0,7 (also über ca. 1,6 % für 2026), ist die Vorabpauschale automatisch null.
Muss ich die Vorabpauschale in der Steuererklärung angeben?
Bei einem deutschen Broker mit Freistellungsauftrag: Nein, der Broker erledigt alles automatisch. Bei einem ausländischen Broker (z. B. Interactive Brokers, DEGIRO ohne KAP-konforme Bescheinigung) musst du die Vorabpauschale selbst in der Anlage KAP eintragen.
Wie hoch ist die Vorabpauschale für einen Anleihen-ETF?
Anleihen-ETFs haben keine 30 %-Teilfreistellung — die volle Vorabpauschale ist steuerpflichtig. Praktisch heißt das: Bei 50.000 € Anleihen-ETF und 2,29 % Basiszins fallen rund 211 € Steuern an, statt 148 € wie bei einem Aktien-ETF.
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