Basiszins 2026 für Vorabpauschale: 2,29 % — Was das für deine ETFs bedeutet

STEUER · BASISZINS-UPDATE 2026

Basiszins 2026 für Vorabpauschale: 2,29 % — Was das für deine ETFs bedeutet

Die Bundesbank hat den Basiszins für die Vorabpauschale 2026 auf 2,29 % festgesetzt — eine Reduktion um 24 Basispunkte gegenüber 2025 (2,53 %). Dieser Guide erklärt, was der Basiszins ist, wie er ermittelt wird, was die Reduktion 2026 für deine konkrete Steuerlast bedeutet und welche Tendenz für 2027 zu erwarten ist. Mit Vergleichstabelle aller Basiszins-Sätze seit 2018 und Echtwert-Beispielen pro Depotgröße.

DIE BASISZINS-FORMEL DER BUNDESBANK
Basiszins = Rendite langlauf. Bundesanleihen (Stichtag 1.1.)

Der Basiszins orientiert sich an der durchschnittlichen Rendite der längst-laufenden öffentlichen Anleihen — typischerweise 30-jährige deutsche Staatsanleihen — am ersten Werktag des Steuerjahres. Veröffentlicht wird der Wert offiziell im Bundesanzeiger sowie auf der Website der Deutschen Bundesbank. Der Wert für 2026 = 2,29 % (Bekanntmachung vom 14. Januar 2026).

Was der Basiszins genau ist

Der Basiszins ist die fiktive risikolose Mindestrendite, die das deutsche Steuerrecht für die Vorabpauschale unterstellt. Der Gedanke: Hätte ein Anleger seine ETF-Gelder stattdessen in deutsche Staatsanleihen investiert, hätte er diese Rendite bekommen. Auf Basis dieser fiktiven Rendite wird die Vorabpauschale berechnet.

Die Logik dahinter: Der Staat will sicherstellen, dass thesaurierende ETFs (Fonds, die Dividenden nicht ausschütten) nicht steuerlich „geparkt“ werden. Selbst wenn der ETF tatsächlich keine Ausschüttungen leistet, wird ein fiktiver Mindestertrag besteuert — basierend auf dem Basiszins.

Basiszins-Historie 2018 bis 2026

SteuerjahrBasiszinsEffektiv (× 0,7)Steuersatz Aktien-ETFVP pro 10.000 €
20180,87 %0,609 %0,113 %11,28 €
20190,52 %0,364 %0,067 %6,73 €
20200,07 %0,049 %0,009 %0,91 €
2021−0,45 %0 %0 %0,00 €
2022−0,05 %0 %0 %0,00 €
20232,55 %1,785 %0,330 %33,00 €
20242,29 %1,603 %0,296 %29,63 €
20252,53 %1,771 %0,328 %32,75 €
20262,29 %1,603 %0,296 %29,63 €

VP pro 10.000 € Aktien-ETF, gerechnet als 10.000 € × Basiszins × 0,7 × 0,7 (Aktien-Teilfreistellung) × 0,26375 (Abgeltungssteuer + Soli), ohne Kirchensteuer und Sparerpauschbetrag.

Was bedeuten 2,29 % konkret für deine ETFs?

Die Reduktion auf 2,29 % (von 2,53 % im Vorjahr) ist eine Erleichterung — wenn auch eine kleine. Pro 100.000 € Aktien-ETF-Bestand sparst du rund 32 € Vorabpauschale-Steuer im Vergleich zu 2025. Hier die Belastung pro typischer Depotgröße im Steuerjahr 2026:

10.000 € Aktien-ETF29,63 € Steuer
25.000 € Aktien-ETF74,06 € Steuer
50.000 € Aktien-ETF148,13 € Steuer
100.000 € Aktien-ETF296,25 € Steuer
250.000 € Aktien-ETF740,63 € Steuer
500.000 € Aktien-ETF1.481,25 € Steuer

Mit voll genutztem Sparerpauschbetrag (1.000 €) bleibt die Vorabpauschale bei einem Depot von bis ca. 62.500 € komplett steuerfrei. Bei Verheirateten verdoppelt sich die Grenze auf 125.000 €.

Warum schwankt der Basiszins so stark?

Der Basiszins hängt direkt an der EZB-Geldpolitik. Phasen niedriger Leitzinsen (2017–2022) drückten die Renditen langlaufender Bundesanleihen zeitweise ins Negative — der Basiszins lag in 2021 und 2022 sogar bei null oder negativ, was die Vorabpauschale komplett aussetzte.

Mit dem Zinswende-Pfad ab 2023 stieg der Basiszins sprunghaft. Die jüngste Reduktion 2026 spiegelt die EZB-Zinssenkungen 2025 wider — die langlaufenden Renditen folgen mit Verzögerung den kurzfristigen Sätzen. Tendenz für 2027: Bei moderaten weiteren EZB-Senkungen ist ein Basiszins von 2,1–2,4 % wahrscheinlich.

Wie wird der Basiszins jährlich aktualisiert?

  1. Stichtag: Erster Börsentag im Januar (für 2026 = Donnerstag, 2. Januar 2026).
  2. Bemessung: Bundesbank ermittelt den durchschnittlichen Zinssatz langlaufender öffentlicher Anleihen am Stichtag.
  3. Bekanntmachung: Veröffentlichung im Bundesanzeiger und auf bundesbank.de — typischerweise innerhalb von 14 Tagen nach dem Stichtag.
  4. Anwendung: Der so ermittelte Wert gilt für die Vorabpauschale des gesamten Steuerjahres und wird Anfang des Folgejahres (also Anfang 2027 für Steuerjahr 2026) abgebucht.

Diese Seite wird jährlich im Januar aktualisiert, sobald die Bundesbank den neuen Basiszins veröffentlicht hat.

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Häufige Fragen

Wann wird der Basiszins für 2027 bekannt gegeben?

Bundesbank und BMF veröffentlichen den Basiszins für 2027 typischerweise zwischen 5. und 20. Januar 2027. Wir aktualisieren diese Seite umgehend nach Bekanntmachung.

Hat ein höherer Basiszins immer höhere Steuern zur Folge?

In der Tendenz ja — aber nur, wenn der ETF im Jahr ausreichend an Wert gewinnt. Steigt der ETF-Kurs weniger als der Basisertrag (Wert × Basiszins × 0,7), ist die Vorabpauschale automatisch begrenzt auf den realen Wertzuwachs. In Verlustjahren ist die VP null.

Gilt der Basiszins auch für Anleihen-ETFs?

Ja, der Basiszins ist universal für alle ETFs, die unter das deutsche InvStG fallen. Aber: Anleihen-ETFs haben keine Aktien-Teilfreistellung von 30 %, sodass die effektive Belastung höher ist (rund 0,42 % des Depotwerts statt 0,30 % bei Aktien-ETFs).

Wer bestimmt den Basiszins?

Die Deutsche Bundesbank, basierend auf einem gesetzlich definierten Verfahren (§ 18 Abs. 4 InvStG). Das BMF veröffentlicht den Wert dann formell im Bundesanzeiger. Es handelt sich um einen rein mechanisch ermittelten Wert — keine politische Entscheidung.

Was passiert, wenn der Basiszins negativ ist?

Wenn der Basiszins null oder negativ ist (wie 2021 und 2022), beträgt die Vorabpauschale automatisch null. Das InvStG sieht vor, dass keine negative Vorabpauschale entstehen kann.

Hinweis: Stand der Daten: Mai 2026. Diese Seite wird jährlich aktualisiert, sobald der neue Basiszins durch BMF und Bundesbank bekannt gegeben wird. Die rechtliche Mechanik der Vorabpauschale gilt einheitlich für alle deutschen Steuerinländer. Diese Anleitung ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
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