Schweizer Verrechnungssteuer auf Dividenden
Die Schweiz behält auf Dividenden von Nestlé, Roche, Novartis oder UBS satte 35 % Verrechnungssteuer ein — deutlich mehr als die üblichen 15 %. Die gute Nachricht: 15 % rechnest du in Deutschland an, die übrigen 20 % kannst du dir von der Schweiz zurückholen. Die schlechte: Das passiert nicht automatisch. Wer den Antrag vergisst, verschenkt 20 % seiner Dividende.
35 % — der höchste Quellensteuersatz, dem du regelmäßig begegnest
Schweizer Unternehmen sind bei Dividendenanlegern beliebt: Nestlé, Roche, Novartis, Zurich Insurance oder UBS zählen zu den verlässlichsten Dividendenzahlern Europas. Doch die Schweiz erhebt auf ausgeschüttete Dividenden eine Verrechnungssteuer von 35 % — eine Sicherungssteuer, die direkt an der Quelle einbehalten wird. Für Schweizer dient sie als Vorauszahlung, die sie zurückbekommen. Für dich als deutschen Anleger ist sie zunächst ein dicker Abzug, von dem du den größten Teil aber zurückfordern kannst.
Wie sich die 35 % aufteilen
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz begrenzt die endgültige Quellensteuer auf 15 %. Die einbehaltenen 35 % zerfallen daher in zwei Teile: Die ersten 15 % sind die abkommenskonforme Endbelastung — sie werden in Deutschland auf deine Abgeltungsteuer angerechnet. Die übrigen 20 % hat die Schweiz nur als Sicherheit einbehalten; auf sie hast du als deutscher Anleger einen Erstattungsanspruch gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
100 CHF Schweizer Dividende — der Weg der Steuer
| Bestandteil | Satz | Was damit passiert |
|---|---|---|
| Verrechnungssteuer gesamt | 35 % | sofort einbehalten |
| Abkommenssatz | 15 % | endgültig, in DE anrechenbar |
| Überhang | 20 % | von der Schweiz rückforderbar |
So holst du die 20 % zurück
Die Rückerstattung läuft über die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Als in Deutschland ansässige Privatperson nutzt du das Formular 85 (Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer). Du brauchst eine Bestätigung deines deutschen Finanzamts über deine Ansässigkeit sowie die Dividendenabrechnungen deines Brokers als Nachweis. Den Antrag kannst du heute weitgehend elektronisch über das ESTV-Portal stellen.
Erträgnisaufstellung bzw. Dividendenabrechnungen deines Brokers mit Ausweis der 35 % Verrechnungssteuer.
Das deutsche Wohnsitzfinanzamt bestätigt auf dem Antrag, dass du in Deutschland steuerlich ansässig bist.
Antrag (elektronisch oder per Post) bei der ESTV stellen — innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Fälligkeitsjahres.
Die ESTV erstattet die 20 % auf dein Konto. Die Bearbeitung dauert je nach Andrang einige Monate.
Viele deutsche Broker rechnen automatisch nur die 15 % an — die Rückforderung der übrigen 20 % bleibt deine Aufgabe. Wer den Antrag nicht stellt, verliert bei jeder Schweizer Dividende ein Fünftel. Bei kleinen Beträgen lohnt sich der Aufwand oft nicht; ab einigen Hundert Euro Dividende pro Jahr aber schon. Die Frist beträgt drei Jahre — du kannst mehrere Jahre bündeln.
Steuerliche Einordnung nach Land
Deutschland: 15 % werden auf die Abgeltungsteuer (25 % + Soli) angerechnet; die 20 % holst du per Formular 85 von der ESTV zurück. Österreich: Bei der KESt (27,5 %) sind ebenfalls 15 % anrechenbar; die Rückerstattung der 20 % erfolgt analog über die ESTV mit Ansässigkeitsbestätigung des österreichischen Finanzamts. Spanien: Der Abkommenssatz von 15 % wird über die deducción por doble imposición berücksichtigt; den Überhang fordert man bei der ESTV zurück. Italien: Für Privatanleger ist die ausländische Quellensteuer meist nicht anrechenbar; umso wichtiger ist die Rückerstattung des über 15 % hinausgehenden Teils direkt aus der Schweiz.
FAQ — Schweizer Verrechnungssteuer
Wie hoch ist die Schweizer Verrechnungssteuer auf Dividenden?
Die Schweiz behält 35 % Verrechnungssteuer auf Dividenden ein. Das Doppelbesteuerungsabkommen begrenzt die endgültige Belastung für ausländische Anleger jedoch auf 15 %. Die übrigen 20 % kannst du dir von der Eidgenössischen Steuerverwaltung zurückerstatten lassen.
Wie hole ich die Schweizer Verrechnungssteuer zurück?
Als in Deutschland ansässige Privatperson stellst du den Antrag mit dem Formular 85 bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Du brauchst eine Ansässigkeitsbestätigung deines deutschen Finanzamts und die Dividendenabrechnungen deines Brokers. Die Frist beträgt drei Jahre nach Ablauf des Fälligkeitsjahres.
Macht mein Broker die Rückerstattung automatisch?
Meist nicht. Deutsche Broker rechnen in der Regel automatisch nur die abkommenskonformen 15 % auf die Abgeltungsteuer an. Die Rückforderung der übrigen 20 % aus der Schweiz musst du selbst beantragen. Einige Banken bieten dafür einen kostenpflichtigen Service an.
Lohnt sich die Rückforderung der 20 % immer?
Bei sehr kleinen Dividenden steht der bürokratische Aufwand oft nicht im Verhältnis. Ab einigen Hundert Euro Schweizer Dividende pro Jahr lohnt es sich klar. Da die Frist drei Jahre beträgt, kannst du mehrere Jahre sammeln und gebündelt zurückfordern.
