Steuern auf Sparzinsen 2026 — Tagesgeld & Festgeld richtig versteuern

GELDANLAGE 2026 — STEUER

Steuern auf Sparzinsen 2026

Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld und Sparkonten gelten als Kapitalerträge und werden mit der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag besteuert — effektiv rund 26,375 %, mit Kirchensteuer bis etwa 27,99 %. Doch 1.000 € pro Person und Jahr bleiben über den Sparerpauschbetrag steuerfrei. Mit der EZB-Zinserhöhung vom Juni 2026 wirft Bargeld endlich wieder Zinsen ab — und mehr Sparer rutschen in die Steuerpflicht.

Stand: Juni 2026 · Steuerregeln und Freibeträge können sich ändern

Wie Zinsen in Deutschland besteuert werden

Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld und dem klassischen Sparkonto sind Kapitalerträge und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 %. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Steuer (nicht auf den Zins), sodass die effektive Belastung bei rund 26,375 % liegt. Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt zusätzlich 8 % oder 9 % Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer — die Gesamtlast steigt dann auf etwa 27,82 % bis 27,99 %.

Entscheidend ist der Sparerpauschbetrag: Pro Person bleiben 1.000 € Kapitalerträge im Jahr steuerfrei, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren sind es 2.000 €. Erst die Zinsen oberhalb dieser Grenze werden besteuert.

Effektiver Steuersatz
26,375 %
25 % + Soli (ohne Kirche)
Sparerpauschbetrag
1.000 €
pro Person / 2.000 € Ehepaar
Auslandszinsen
Anlage KAP
selbst in der Steuererklärung
Abzug bei DE-Bank
automatisch
Bank führt Steuer direkt ab

Freistellungsauftrag: so bleibt der Freibetrag genutzt

Damit deine Bank die 1.000 € nicht versehentlich versteuert, musst du ihr einen Freistellungsauftrag erteilen. Bis zur freigestellten Höhe behält die Bank dann keine Steuer ein. Den Gesamtbetrag von 1.000 € kannst du auf mehrere Banken aufteilen — die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 € (bzw. 2.000 € bei Ehepaaren) nicht überschreiten.

Deutsche Banken führen die Abgeltungsteuer automatisch ab und überweisen sie ans Finanzamt — du bekommst die Zinsen also bereits netto gutgeschrieben (soweit der Freibetrag überschritten ist). Bei Zinsen unterhalb deines Freibetrags und mit erteiltem Freistellungsauftrag fällt gar keine Steuer an.

Beispiel: 1.500 € Zinsen, lediger Sparer (Stand Juni 2026)

Situation Steuerpflichtiger Zins Steuer (26,375 %) Netto-Zins
Mit Freistellungsauftrag (1.000 €) 500 € ~131,88 € ~1.368 €
Ohne Freistellungsauftrag 1.500 € ~395,63 € ~1.104 €*

*Ohne Freistellungsauftrag holst du dir den auf den Freibetrag entfallenden Teil über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurück — der Pauschbetrag geht also nicht verloren, du musst nur aktiv werden.

Auslandszinsen: der Steuer-Stolperstein 2026

Viele attraktive Zinsangebote kommen über Plattformen wie Raisin/WeltSparen oder über Broker, die Guthaben an Partnerbanken im EU-Ausland weiterreichen (etwa Trade Republic). Bei solchen Zinsen von ausländischen Banken behält das deutsche Finanzamt nichts automatisch ein — die Bank im Ausland kennt deinen Freistellungsauftrag nicht.

Die Folge: Du musst diese Zinsen selbst in der Anlage KAP deiner Steuererklärung angeben und versteuern. Wer das vergisst, riskiert eine Steuernachzahlung. Tipp: Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, lohnt die Günstigerprüfung — das Finanzamt rechnet dann mit deinem niedrigeren Satz statt mit der Abgeltungsteuer.

Zinsen bei ausländischen Banken: du musst selbst aktiv werden

Bei Zinsen von ausländischen Banken (z. B. über Raisin/WeltSparen oder ins Ausland geroutete Tagesgeld-Angebote) wird in Deutschland keine Abgeltungsteuer automatisch abgeführt. Du bist verpflichtet, diese Kapitalerträge in der Anlage KAP deiner Steuererklärung anzugeben und nachzuversteuern. Schon im Ausland gezahlte Quellensteuer kann häufig angerechnet werden. Diese Information ist allgemein und ersetzt keine Steuerberatung.

Warum das Thema 2026 wieder relevant ist

Nach der ersten EZB-Zinserhöhung seit 2023 (Einlagensatz rund 2,25 %) werfen Tagesgeld und Festgeld endlich wieder spürbare Zinsen ab. Bei größeren Guthaben ist der Sparerpauschbetrag von 1.000 € schnell ausgeschöpft — und damit landen viele Sparer erstmals seit Jahren wieder in der Steuerpflicht. Wer Freistellungsaufträge optimal verteilt und Auslandszinsen korrekt deklariert, vermeidet sowohl zu viel Steuer als auch böse Überraschungen vom Finanzamt.

FAQ — Steuern auf Sparzinsen 2026

Wie hoch ist die Steuer auf Sparzinsen in Deutschland?

Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld und Sparkonten werden mit der Abgeltungsteuer von 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag besteuert — effektiv rund 26,375 %. Kommt Kirchensteuer hinzu, steigt die Belastung auf etwa 27,99 %. Allerdings bleiben über den Sparerpauschbetrag 1.000 € pro Person und Jahr (2.000 € bei Ehepaaren) komplett steuerfrei.

Wie viel Zinsen sind 2026 steuerfrei?

Über den Sparerpauschbetrag bleiben 1.000 € Kapitalerträge pro Person und Jahr steuerfrei, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren 2.000 €. Damit der Freibetrag automatisch berücksichtigt wird, musst du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Erst die Zinsen oberhalb dieser Grenze unterliegen der Abgeltungsteuer.

Muss ich Zinsen von ausländischen Banken selbst versteuern?

Ja. Bei Zinsen von ausländischen Banken — etwa über Plattformen wie Raisin/WeltSparen oder ins Ausland geroutete Tagesgeld-Angebote — wird in Deutschland keine Steuer automatisch einbehalten. Du musst diese Kapitalerträge selbst in der Anlage KAP deiner Steuererklärung angeben und versteuern. Eine bereits im Ausland gezahlte Quellensteuer kann oft angerechnet werden.

Was ist die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen?

Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, kannst du in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt prüft dann, ob deine Kapitalerträge mit deinem niedrigeren persönlichen Satz statt mit der Abgeltungsteuer besteuert werden — du zahlst dann weniger. Liegt dein Satz über 25 %, bleibt es bei der Abgeltungsteuer.

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Hinweis: Steuersätze, Freibeträge und Verfahren haben Stand Juni 2026 und können sich ändern — verbindlich sind die geltenden Steuergesetze und dein Steuerbescheid. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Anlageberatung. Im Zweifel wende dich an einen Steuerberater oder dein Finanzamt.

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