ETF-WISSEN 2026 — STEUER

Zahle ich Steuern auf ETFs, auch wenn ich nicht verkaufe?

Viele Anleger nehmen an, ETF-Steuern fielen nur beim Verkauf an. In manchen Ländern stimmt das nicht: Deutschland erhebt eine kleine jährliche Vorabsteuer (die Vorabpauschale) auf thesaurierende Fonds, und Österreich besteuert jedes Jahr ausschüttungsgleiche Erträge – selbst wenn Sie nie einen einzigen Anteil verkaufen. Die Beträge sind meist klein, aber das Prinzip überrascht viele.

Stand: Juni 2026 · Allgemeine Einordnung, keine Steuerberatung

Die kurze Antwort

Es hängt davon ab, wo Sie besteuert werden. Ausschüttende ETFs zahlen Dividenden aus, und diese Ausschüttungen sind in dem Jahr steuerpflichtig, in dem Sie sie erhalten – ein Verkauf ist nicht nötig. Thesaurierende ETFs legen intern wieder an, sodass Sie historisch nichts zahlten, bis Sie verkauften. Um diese Lücke zu schließen, hat Deutschland die Vorabpauschale eingeführt, eine kleine jährliche Vorabsteuer, und Österreich besteuert ‚ausschüttungsgleiche Erträge‘. Also ja – in Deutschland und Österreich können Sie jedes Jahr ein wenig Steuer schulden, ohne zu verkaufen.

Der große Kursgewinn selbst wird weiterhin nur beim Verkauf besteuert. Die jährliche Steuer ist eine kleine Vorauszahlung, die später auf Ihre Verkaufssteuer angerechnet wird, sodass Sie nicht doppelt besteuert werden.

DE Basiszins 2026
3.20%
Bundesbank-Satz
Aktien-Teilfreistellung
30%
Teilfreistellung
DE Sparerpauschbetrag
€1,000
pro Person
Österreich KESt
27.5%
ausschüttungsgleiche Erträge

Deutschland: die Vorabpauschale

Die Vorabpauschale ist eine fiktive Jahresrendite, die das Finanzamt für Ihren thesaurierenden Fonds annimmt, berechnet aus einem Basiszins, den die Bundesbank festlegt – 3,20% für 2026. Die Formel lautet: Fondswert zu Jahresbeginn × 70% × Basiszins, gedeckelt auf den tatsächlichen Kursgewinn des Fonds im Jahr. Bei Aktien-ETFs greift dann eine 30%-Teilfreistellung, und das Ergebnis wird mit dem pauschalen Satz von 25% plus Solidaritätszuschlag besteuert.

  • Wenn der Fonds im Jahr an Wert verloren hat, ist die Vorabpauschale null – in dem Jahr keine Vorabsteuer.
  • Sie wird mit Ihrem Sparerpauschbetrag (steuerfreier Freibetrag, 1.000 € pro Person) verrechnet. Viele Kleinanleger schulden in der Praxis nichts.
  • Ihr deutscher Broker berechnet und behält sie in der Regel jeden Januar automatisch für das Vorjahr ein.

Österreich und andere Länder

Österreich besteuert thesaurierende Fonds jährlich auf ihre ausschüttungsgleichen Erträge mit 27,5% KESt. Bei ‚steuereinfachen‘ Fonds werden die Zahlen an die Behörden gemeldet und Ihre Bank erledigt es automatisch. Die meisten anderen europäischen Länder – und die klassischen Kapitalertragssysteme – besteuern ETFs nur auf tatsächliche Ausschüttungen oder beim Verkauf, ohne jährliche Phantomsteuer auf thesaurierende Fonds. Prüfen Sie immer die Regel für Ihr Land des steuerlichen Wohnsitzes.

Warum es sie gibt

Ohne eine Vorabsteuer könnten thesaurierende ETFs Anlegern erlauben, jahrzehntelang jede Steuer aufzuschieben, während Halter ausschüttender Fonds jedes Jahr zahlen. Die Vorabpauschale gleicht das aus – sie ist eine kleine Vorauszahlung, keine Zusatzsteuer, und wird angerechnet, wenn Sie schließlich verkaufen.

Was es in der Praxis bedeutet

Für einen typischen deutschen Kleinanleger ist die jährliche Vorabpauschale bescheiden – oft ein paar Euro bis niedrige zweistellige Eurobeträge je 10.000 € investiertem Kapital, und häufig vollständig vom 1.000-€-Freibetrag aufgefangen. Entscheidend ist, sich nicht überraschen zu lassen: Halten Sie jeden Januar genug Bargeld auf Ihrem Verrechnungskonto, damit der Broker sie einbehalten kann, und denken Sie daran, dass der Betrag auf Ihre Kapitalertragsteuer angerechnet wird, wenn Sie schließlich verkaufen – er geht also nie verloren.

FAQ — ETF-Steuer ohne Verkauf

Zahle ich wirklich Steuern auf einen ETF, den ich nicht verkauft habe?

In Deutschland ja – die jährliche Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds. Österreich besteuert ausschüttungsgleiche Erträge jährlich. Ausschüttende ETFs werden auf ihre Auszahlungen besteuert. Der große Kursgewinn selbst wird weiterhin nur beim Verkauf besteuert.

Wie hoch ist die Vorabpauschale 2026?

Sie basiert auf einem Bundesbank-Basiszins von 3,20% für 2026: Fondswert × 70% × 3,20%, gedeckelt auf den tatsächlichen Kursgewinn, dann reduziert um die 30%-Teilfreistellung und besteuert mit 25% plus Solidaritätszuschlag. Hat der Fonds an Wert verloren, ist sie null.

Ist die Vorabsteuer ein zusätzlicher Kostenpunkt?

Nein – sie ist eine Vorauszahlung. Die über die Vorabpauschale gezahlten Beträge werden auf die Kapitalertragsteuer angerechnet, die beim späteren Verkauf fällig wird, sodass Sie nicht doppelt besteuert werden. Sie verschiebt nur ein wenig Steuer zeitlich nach vorne.

Kann ich sie mit meinem Freibetrag vermeiden?

Oft ja. In Deutschland wird die Vorabpauschale mit Ihrem Sparerpauschbetrag von 1.000 € verrechnet. Mit einem eingereichten Freistellungsauftrag zahlen viele kleinere Anleger gar keine Vorabsteuer.

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Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Einordnung, keine Steuerberatung. Steuerregeln hängen von Ihrem Wohnsitzland und Ihrer persönlichen Situation ab; die genannten Zahlen gelten für 2026 und können sich ändern.

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