ETF-Steuern 2026: Wie viel zahlst du?
Auf Gewinne und Dividenden eines Aktien-ETFs zahlst du in Deutschland rund 26,375 % (25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag, ggf. plus Kirchensteuer). Dank der 30 % Teilfreistellung bei Aktien-ETFs sinkt die effektive Belastung jedoch auf etwa 18,46 %. Zusätzlich bleiben die ersten 1.000 € Kapitalerträge pro Jahr über den Sparerpauschbetrag steuerfrei.
Die kurze Antwort: rund 26,375 % — aber effektiv weniger
Kapitalerträge aus ETFs unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer von 25 %. Darauf kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % (auf die Steuer, nicht auf den Gewinn), was zusammen 26,375 % ergibt. Bei Kirchenmitgliedschaft kommen je nach Bundesland 8 oder 9 % Kirchensteuer hinzu, sodass die Gesamtbelastung auf rund 27,8–27,99 % steigt.
Der Clou: Bei Aktien-ETFs (mind. 51 % Aktienquote) bleiben dank der Teilfreistellung 30 % der Erträge komplett steuerfrei. Versteuert werden also nur 70 % des Gewinns — die effektive Steuer sinkt damit auf rund 18,46 % (ohne Kirchensteuer).
Steuersätze auf einen Blick
ETF-Besteuerung in Deutschland 2026
| Komponente | Satz | Hinweis |
|---|---|---|
| Abgeltungsteuer | 25 % | auf Kursgewinn & Dividende |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % | auf die Steuer → effektiv 26,375 % |
| Kirchensteuer (optional) | 8–9 % | auf die Steuer, je nach Bundesland |
| Teilfreistellung Aktien-ETF | −30 % | der Erträge bleiben steuerfrei |
| Sparerpauschbetrag | 1.000 € | jährlicher Freibetrag (Ehepaar 2.000 €) |
| Effektivsatz Aktien-ETF | ~18,46 % | nach Teilfreistellung, ohne Kirchensteuer |
Rechenbeispiel: 10.000 € Gewinn
Du verkaufst einen Aktien-ETF mit 10.000 € Kursgewinn und hast den Sparerpauschbetrag bereits anderweitig ausgeschöpft. So rechnet das Finanzamt:
- Steuerpflichtig nach 30 % Teilfreistellung: 7.000 €
- Abgeltungsteuer 25 % darauf: 1.750 €
- Solidaritätszuschlag 5,5 % auf 1.750 €: 96,25 €
- Steuer gesamt: 1.846,25 € — das sind 18,46 % des Gewinns
- Mit noch freiem Sparerpauschbetrag (1.000 €) würde sich die Bemessungsgrundlage zusätzlich um 1.000 € verringern.
Vorabpauschale: Steuer schon vor dem Verkauf
Bei thesaurierenden ETFs (die Erträge reinvestieren) greift seit 2018 die Vorabpauschale: Der Fiskus besteuert jährlich einen fiktiven Mindestertrag auf Basis des Basiszinses, damit thesaurierende Fonds nicht unbegrenzt steuerfrei wachsen. Die gezahlte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf angerechnet, du zahlst sie also nicht doppelt. Ausschüttende ETFs werden dagegen direkt bei jeder Dividende besteuert.
Ohne Freistellungsauftrag bei deiner Bank führt diese die Abgeltungsteuer automatisch ab — auch auf die ersten 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung), die eigentlich steuerfrei wären. Richte den Freistellungsauftrag ein und verteile ihn ggf. auf mehrere Banken. Zu viel gezahlte Steuer holst du dir sonst nur über die Steuererklärung zurück. Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung.
FAQ — ETF-Steuern in Deutschland 2026
Wie viel Steuer zahle ich auf ETF-Gewinne in Deutschland?
Auf Kursgewinne und Dividenden zahlst du in Deutschland 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %. Bei Aktien-ETFs sind dank der 30 % Teilfreistellung nur 70 % des Gewinns steuerpflichtig, sodass die effektive Belastung auf rund 18,46 % sinkt. Die ersten 1.000 € Kapitalerträge pro Jahr bleiben über den Sparerpauschbetrag steuerfrei.
Was ist die Teilfreistellung bei ETFs?
Die Teilfreistellung stellt bei Aktien-ETFs (mindestens 51 % Aktienquote) 30 % der Erträge steuerfrei, als Ausgleich für die im Fonds bereits gezahlte Körperschaftsteuer. Bei Misch-ETFs ab 25 % Aktienanteil sind es 15 %, bei Immobilienfonds 60–80 %. Du zahlst die Abgeltungsteuer also nur auf den verbleibenden Teil des Gewinns.
Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Vorab-Besteuerung thesaurierender ETFs auf einen fiktiven Mindestertrag (Basiszins × Fondswert, gekappt am realen Wertzuwachs). Sie verhindert, dass thesaurierende Fonds unbegrenzt steuerfrei wachsen. Beim späteren Verkauf wird die bereits gezahlte Vorabpauschale angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?
Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person und Jahr (2.000 € bei zusammen veranlagten Ehepaaren). Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge aus ETFs, Aktien und Zinsen steuerfrei. Voraussetzung ist ein Freistellungsauftrag bei der Bank — sonst wird die Steuer trotzdem einbehalten und muss über die Steuererklärung zurückgeholt werden.
