Was passiert mit meinem ETF, wenn ich sterbe?
Ihr ETF verschwindet nicht und wird beim Tod nicht automatisch verkauft. Er ist Teil Ihres Nachlasses und geht an Ihre Erben über, die das Depot und die Bestände unverändert übernehmen. Zwei Dinge zählen: wie Erben Zugang zum Depot erhalten und wie die Gewinne sowie das Erbe besteuert werden.
Die kurze Antwort
Ein ETF ist Sondervermögen, das in Ihrem Wertpapierdepot (Depot) verwahrt wird. Beim Tod wird er Teil Ihres Nachlasses und geht auf Ihre Erben über – in der Regel werden die Anteile in natura übertragen, nicht liquidiert, sodass Ihre Erben die ETF-Anteile selbst erhalten und sie behalten oder verkaufen können. Der Broker friert das Depot ein, bis die Erben ihre Berechtigung nachweisen.
Um die Bestände zu übernehmen, legen Erben eine Sterbeurkunde plus Erbnachweis vor – ein Testament, einen Erbschein (in Deutschland) bzw. Einantwortungsbeschluss (in Österreich) oder, bei vielen Brokern, ein notarielles Testament genügt. Der Broker schreibt das Depot dann auf die Namen der Erben um.
Was ist mit der Kapitalertragsteuer auf den ETF?
Gute Nachricht für Erben: Der Tod selbst löst keine Kapitalertragsteuer auf den ETF aus. In Deutschland und Österreich übernimmt der Erbe die ursprünglichen Anschaffungskosten (den Preis, den Sie ursprünglich gezahlt haben). Der latente Gewinn wird übernommen und erst dann besteuert, wenn der Erbe später verkauft – dann auf den vollen Gewinn seit Ihrem Kauf. Es gibt keine ‚Aufwertung‘ (Step-up) auf den Wert zum Todeszeitpunkt.
Halten Sie sie auseinander: (1) Kapitalertragsteuer – beim Erbe nicht fällig, nur bei einem späteren Verkauf durch den Erben; (2) Erbschaftsteuer – eine separate Steuer auf den übertragenen Wert, mit länderspezifischen Freibeträgen. Viele Erben zahlen dank hoher Freibeträge keine von beiden.
Erbschaftsteuer: Deutschland vs. Österreich
- Deutschland: Erbschaftsteuer fällt an, aber mit hohen persönlichen Freibeträgen – 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € je Kind, 20.000 € für entferntere Erben. Der ETF wird zum Marktpreis am Todestag bewertet. Die meisten Familienerbschaften bleiben innerhalb des Freibetrags.
- Österreich: Es gibt seit 2008 keine Erbschaftsteuer mehr – das Erben eines ETF ist im Moment der Übertragung steuerfrei. Die übernommenen KESt-Anschaffungskosten gelten weiterhin für einen späteren Verkauf.
- Grenzüberschreitend: Wenn Vermögen, Erblasser oder Erbe in verschiedenen Ländern sitzen, können Doppelbesteuerungs- und Meldepflichten greifen – bei größeren Nachlässen lohnt sich professionelle Beratung.
So machen Sie es Ihren Erben leicht
Wenige praktische Schritte beseitigen die meisten Reibungen: Führen Sie eine Liste Ihrer Broker und Konten, die Ihre Erben finden können, erwägen Sie ein klares Testament, damit kein Erbschein nötig ist, und prüfen Sie, ob Ihr Broker ein Gemeinschaftskonto oder eine Übertragung-im-Todesfall-Regelung anbietet. Ohne jede Dokumentation wissen Erben womöglich gar nicht, dass ein ETF existiert – das häufigste reale Problem ist nicht die Steuer, sondern verlorene Konten.
FAQ — ETFs und Erbe
Wird mein ETF beim Tod automatisch verkauft?
Nein. Die ETF-Anteile werden normalerweise in natura auf Ihre Erben übertragen, die dann entscheiden können, sie zu behalten oder zu verkaufen. Der Broker friert das Depot ein, bis die Erben ihre Berechtigung mit Sterbeurkunde und Erbnachweis belegen.
Zahlen meine Erben beim Erben Kapitalertragsteuer?
Nicht auf das Erbe selbst. In Deutschland und Österreich übernimmt der Erbe Ihren ursprünglichen Kaufpreis als Anschaffungskosten. Kapitalertragsteuer fällt erst an, wenn der Erbe später verkauft, berechnet auf den vollen Gewinn seit Ihrem ursprünglichen Kauf – es gibt keine Aufwertung auf den Wert zum Todestag.
Wie viel Erbschaftsteuer fällt in Deutschland auf einen ETF an?
Das hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert ab. Die Freibeträge betragen 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € je Kind und 20.000 € für entferntere Erben. Der ETF wird zum Marktpreis am Todestag bewertet; Beträge innerhalb des Freibetrags sind steuerfrei.
Was sollte ich jetzt tun, um meine Erben zu schützen?
Führen Sie eine aktuelle Liste Ihrer Broker und Konten an einem Ort, den Ihre Erben finden, schreiben Sie ein klares Testament und prüfen Sie, ob Ihr Broker ein Gemeinschafts- oder Übertragung-im-Todesfall-Konto anbietet. Das größte praktische Risiko ist, dass Erben gar nicht wissen, dass der ETF existiert.
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