Wie werden ETFs in Österreich besteuert? KESt-Guide 2026

ETF-WISSEN 2026 — STEUER ÖSTERREICH

Wie werden ETFs in Österreich besteuert?

In Österreich gilt ein fester Satz: 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt) auf ETF-Kursgewinne UND Dividenden. Bei einem heimischen Broker mit Meldefonds wird sie automatisch abgeführt — du musst nichts in die Steuererklärung eintragen. Wichtig sind zwei Begriffe: Meldefonds und ausschüttungsgleiche Erträge.

Stand: Juni 2026 · Allgemeine Einordnung für Österreich, keine Steuerberatung

Die kurze Antwort

Erträge aus ETFs werden in Österreich mit 27,5 % KESt besteuert — sowohl realisierte Kursgewinne als auch laufende Dividenden. Hast du dein Depot bei einer österreichischen Bank/Broker und handelt es sich um einen Meldefonds, wird die Steuer automatisch einbehalten und abgeführt (Endbesteuerung) — du brauchst sie nicht selbst zu erklären. Einen pauschalen Freibetrag wie den deutschen Sparerpauschbetrag gibt es nicht.

KESt-Satz
27,5 %
Kursgewinne & Dividenden
Bei AT-Broker
Auto
Endbesteuerung, automatisch
Freibetrag
Keiner
anders als DE (1.000 €)
Stichwort
Meldefonds
unbedingt darauf achten

Was wird besteuert?

  • Realisierte Kursgewinne: beim Verkauf mit Gewinn — 27,5 % auf die Differenz zum Kaufkurs.
  • Ausschüttungen: ausgezahlte Dividenden eines ausschüttenden ETF — 27,5 %.
  • Ausschüttungsgleiche Erträge (agE): bei thesaurierenden Meldefonds die jährlich fiktiv zugerechneten, aber nicht ausgezahlten Erträge — ebenfalls 27,5 %, jährlich fällig.

Meldefonds: der entscheidende Begriff

Ein Meldefonds meldet seine Erträge an die österreichische Kontrollstelle (OeKB). Das hat zwei Vorteile: Die Besteuerung ist korrekt und automatisch, und du vermeidest die pauschale Strafbesteuerung. Nahezu alle großen UCITS-ETFs sind Meldefonds. Bei einem Nicht-Meldefonds droht dagegen eine pauschale Schätzung: 90 % des Jahres­wertzuwachses, mindestens 10 % des Jahresendwerts werden besteuert — meist deutlich ungünstiger. Vor dem Kauf den Meldefonds-Status prüfen.

🇩🇪🇦🇹 Österreich vs. Deutschland — die Unterschiede

ETF-Besteuerung im Vergleich

Merkmal Österreich Deutschland
Steuersatz 27,5 % KESt ~26,4 % (25 % + Soli)
Freibetrag Keiner 1.000 € Sparerpauschbetrag
Teilfreistellung Nein 30 % bei Aktien-ETF
Thesaurierer jährlich aus­schüttungsgl. Erträge Vorabpauschale
Automatisch bei Inlandsbroker Ja Ja
Achtung bei ausländischen Brokern

Hast du dein Depot bei einem ausländischen Broker (z. B. ohne österreichische KESt-Abfuhr), wird die Steuer NICHT automatisch abgeführt. Dann musst du die Erträge selbst in der österreichischen Steuererklärung angeben und die KESt im Veranlagungsweg nachzahlen. Heimische Broker mit automatischer KESt ersparen diesen Aufwand.

Ausschüttungsgleiche Erträge in der Praxis: keine Doppelbesteuerung

Die jährliche Besteuerung thesaurierender Meldefonds klingt erst einmal nach Nachteil — tatsächlich ist sie nur eine Vorverlagerung. Denn die bereits versteuerten ausschüttungsgleichen Erträge erhöhen deine steuerlichen Anschaffungskosten. Beim späteren Verkauf wird dadurch genau der Teil des Gewinns ausgenommen, den du über die Jahre schon versteuert hast. Eine Doppelbesteuerung findet also nicht statt.

Ein Rechenbeispiel: Du kaufst einen thesaurierenden Welt-ETF um 10.000 €. Über mehrere Jahre werden dir insgesamt 600 € an ausschüttungsgleichen Erträgen zugerechnet, auf die deine Bank laufend 27,5 % KESt einbehält (165 €). Deine steuerlichen Anschaffungskosten steigen damit auf 10.600 €. Verkaufst du später um 14.000 €, versteuerst du nicht 4.000 €, sondern nur noch 3.400 € — darauf fallen 935 € KESt an. Bei einem österreichischen Depot rechnet die Bank das automatisch; du musst nichts mitschreiben. Nur wer bei einem ausländischen Broker veranlagt, sollte die jährlichen OeKB-Meldewerte dokumentieren, um beim Verkauf die korrigierten Anschaffungskosten nachweisen zu können.

Verlustausgleich: was bei roten Zahlen gilt

Auch das beruhigt ängstliche Anleger: Realisierte Verluste aus ETF-Verkäufen sind steuerlich nicht einfach verloren. Innerhalb desselben Kalenderjahres kannst du sie mit Kursgewinnen und Dividenden verrechnen — die KESt fällt dann nur auf den Saldo an. Führst du dein Depot bei einer österreichischen Bank, erledigt sie diesen Verlustausgleich automatisch über alle Wertpapiere desselben Depots und schreibt zu viel einbehaltene KESt direkt wieder gut.

Zwei Einschränkungen solltest du kennen: Erstens gibt es für Privatanleger keinen Verlustvortrag — was bis zum 31. Dezember nicht ausgeglichen ist, verfällt steuerlich. Zweitens funktioniert der automatische Ausgleich nur innerhalb derselben Bank; hast du Gewinne bei Broker A und Verluste bei Broker B, holst du dir die Verrechnung über die Steuererklärung (Verlustausgleichsoption in der Beilage E1kv). Sparbuch- und Kontozinsen bleiben dabei außen vor — sie dürfen nicht mit Wertpapierverlusten verrechnet werden. Wer Verluste realisiert hat, prüft also am besten noch vor Jahresende, ob im selben Jahr Gewinne zum Ausgleich vorhanden sind.

FAQ — ETF-Steuer Österreich

Wie hoch ist die ETF-Steuer in Österreich?

27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt) auf realisierte Kursgewinne und auf Dividenden. Bei thesaurierenden Meldefonds fallen die jährlichen ausschüttungsgleichen Erträge ebenfalls mit 27,5 % an.

Muss ich ETF-Gewinne in Österreich selbst erklären?

Bei einem österreichischen Broker mit Meldefonds nicht — die Bank führt die KESt automatisch ab (Endbesteuerung). Bei ausländischen Brokern ohne KESt-Abfuhr musst du die Erträge selbst in der Steuererklärung angeben.

Was ist ein Meldefonds?

Ein Fonds, der seine Erträge an die österreichische Kontrollbank (OeKB) meldet. Das sorgt für korrekte, automatische Besteuerung und vermeidet die pauschale Strafbesteuerung von Nicht-Meldefonds. Fast alle großen UCITS-ETFs sind Meldefonds.

Gibt es in Österreich einen Steuerfreibetrag wie in Deutschland?

Nein. Den deutschen Sparerpauschbetrag (1.000 €) und die 30 % Teilfreistellung für Aktien-ETFs gibt es in Österreich nicht. Dafür ist der Satz mit 27,5 % einheitlich und das Verfahren bei Inlandsbrokern unkompliziert.

Werden thesaurierende ETFs in Österreich doppelt besteuert?

Nein. Die jährlich versteuerten ausschüttungsgleichen Erträge erhöhen deine steuerlichen Anschaffungskosten. Beim Verkauf wird dieser bereits versteuerte Teil vom Gewinn abgezogen, sodass insgesamt jeder Euro nur einmal mit 27,5 % KESt belastet wird. Österreichische Depotbanken berücksichtigen das automatisch.

Kann ich ETF-Verluste in Österreich steuerlich verrechnen?

Ja, innerhalb desselben Kalenderjahres mit Kursgewinnen und Dividenden. Bei einer österreichischen Bank passiert der Verlustausgleich im Depot automatisch; über mehrere Banken hinweg geht es per Steuererklärung. Einen Verlustvortrag ins Folgejahr gibt es für Privatanleger allerdings nicht.

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Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine journalistische Einordnung für Österreich und keine Steuerberatung. Steuersätze und -regeln gelten zum Stand 2026 und können sich ändern; die individuelle Behandlung hängt von deiner Situation ab. Im Zweifel einen Steuerberater hinzuziehen.

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