6,9 Millionen Umsatz kaufen 200 Millionen: Archer bezahlt Boeing mit 19,75 Prozent von sich selbst

Archer Aviation – Archer bezahlt Boeing mit 19,75 Prozent von sich selbst

Am Montag hat ein Unternehmen mit 6,9 Millionen Dollar Umsatz in den vergangenen zwölf Monaten den Kauf eines Rüstungsgeschäfts angekündigt, das jährlich mehr als 200 Millionen Dollar umsetzt. Der Käufer heißt Archer Aviation, notiert an der New York Stock Exchange und baut elektrische Senkrechtstarter, die noch keine zahlenden Passagiere befördern. Der Verkäufer ist Boeing. Verkauft werden gleich drei Töchter: Wisk Aero, der autonome Flugtaxi-Entwickler, in den Boeing allein im Januar 2022 zusätzliche 450 Millionen Dollar gesteckt hat; Insitu, der Hersteller der ScanEagle-Aufklärungsdrohnen, den Boeing 2008 für rund 400 Millionen Dollar übernommen hatte; und SkyGrid, eine Software für die Verkehrsführung im unteren Luftraum.

Die Aktie von Archer stieg am Montag zeitweise um rund ein Fünftel und ging mit einem Plus von zwölf Prozent bei 6,26 Dollar aus dem Handel. Am Dienstagmorgen notierte sie vorbörslich bei 6,32 Dollar. Das ist die Schlagzeile, und sie ist die uninteressanteste Zahl des ganzen Vorgangs.

Interessant wird es, wenn man den Vertrag liest, den Archer am Montag als Anlage zu einer Pflichtmitteilung bei der US-Börsenaufsicht eingereicht hat. Denn dort steht etwas, das in Kaufverträgen dieser Größenordnung ausgesprochen selten steht: kein Kaufpreis.

Ein Kaufvertrag, in dem kein Kaufpreis steht

Die Gegenleistung, die Archer erbringt, ist im Vertrag vom 9. August nicht als Betrag definiert, sondern als Anteil. Boeing erhält bei Vollzug „eine Anzahl von Aktien der Klasse A, die 19,75 Prozent der unmittelbar vor dem Vollzugstag ausstehenden Aktien der Klasse A entspricht“ — angepasst nur um die Kassenposition der verkauften Gesellschaften gegenüber einem vereinbarten Zielwert, abzüglich Verschuldung und Transaktionskosten. Dazu kommen zwei Optionsscheine über jeweils 100 Millionen Dollar Bezugsvolumen.

Was das bedeutet, wird an der Rechnung deutlich. Archer hat derzeit rund 759,6 Millionen Aktien ausstehen. 19,75 Prozent davon sind etwa 150 Millionen neue Aktien. Zum Montagsschluss von 6,26 Dollar entspricht das einem Gegenwert von rund 940 Millionen Dollar. Aber dieser Gegenwert steht nirgends im Vertrag. Er ist eine Funktion des Aktienkurses am Vollzugstag, und der liegt frühestens am Jahresende, spätestens im Mai 2027. Steigt Archer bis dahin auf zwölf Dollar, hat Boeing für dieselben drei Firmen 1,8 Milliarden Dollar bekommen. Fällt die Aktie auf vier Dollar, sind es 600 Millionen. Die Anzahl der Aktien ändert sich nicht. Nur ihr Wert.

Für Archers Altaktionäre ist das die bestmögliche Konstruktion, und man sollte das nicht kleinreden. Die Verwässerung ist auf 19,75 Prozent fixiert und kann nicht überschritten werden, egal was der Kurs macht. Nach dem Vollzug hält Boeing 19,75 geteilt durch 119,75, also 16,5 Prozent des dann größeren Unternehmens. Wer Archer heute besitzt, weiß auf die Nachkommastelle genau, wie viel von seinem Anteil abgegeben wird. Was er nicht weiß, ist, was dafür gezahlt wurde. Der Preis ist der Kurs, und den bestimmt nicht der Vertrag.

Warum es ausgerechnet 19,75 Prozent sind

Die Zahl wirkt willkürlich. Sie ist es nicht. Abschnitt 312.03(c) des Regelwerks der New York Stock Exchange verlangt die Zustimmung der Aktionäre, bevor ein gelistetes Unternehmen Aktien in Höhe von 20 Prozent oder mehr der vor der Ausgabe ausstehenden Stückzahl begibt. Ausgenommen sind im Wesentlichen öffentliche Barplatzierungen und echte Privatfinanzierungen oberhalb eines Mindestpreises. Eine Sachübernahme gegen Aktien fällt unter keine dieser Ausnahmen.

19,75 liegt exakt einen Viertelpunkt unter der Schwelle. Und das Dokument selbst stellt die Verbindung her: Der Abschluss einer weiteren Vereinbarung mit Boeing ist ausdrücklich davon abhängig gemacht, dass die NYSE bestätigt, die dortigen Aktien würden nicht mit den Kaufpreisaktien zusammengerechnet — und dass die Ausgabe der Kaufpreisaktien „keine Zustimmung der Aktionäre des Unternehmens erfordern würde“. Auch die Optionsscheine tragen eine Obergrenze: Boeing darf sie nicht so weit ausüben, dass es auf 19,9 Prozent oder mehr käme.

Der größte Beteiligungserwerb in der Geschichte dieses Unternehmens wurde also in seiner Größe nicht von einer Bewertung bestimmt, sondern von einer Notierungsvorschrift. Die Aktionäre werden trotzdem gefragt — nur später. Archer muss binnen 60 Tagen nach dem Vollzug eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, um die Zustimmung für die Optionsscheine nachzuholen. Kommt sie nicht rechtzeitig, werden die Scheine automatisch gegen Ersatzscheine getauscht, die bei Ausübung in bar zu bedienen sind. Aus einer Verwässerung würde dann eine Zahlungsverpflichtung — für ein Unternehmen, das im vergangenen Quartal 156,4 Millionen Dollar operativ verbrannt hat.

Die Klausel, die verrät, was Boeing von seiner Bezahlung hält

Wer eine Ware gegen Papier verkauft, hat ein Problem: Er trägt ab Vertragsunterzeichnung das Risiko dieses Papiers, obwohl er es erst Monate später bekommt. Boeing hat dieses Problem gelöst, und zwar in einer Weise, die mehr über die Einschätzung des Verkäufers aussagt als jede Pressemitteilung.

Unter den Kündigungsgründen findet sich der folgende: Boeing kann den Vertrag beenden, wenn der Unternehmenswert von Archer über einen bestimmten Zeitraum unter ein Mindestniveau fällt. Das Recht erlischt fünf Geschäftstage, nachdem Archer den Eintritt dieses Falls schriftlich angezeigt hat. Im Klartext: Der Verkäufer hat sich gegen die Abwertung genau der Währung abgesichert, in der er sich bezahlen lässt. Ein Barverkäufer braucht so etwas nicht.

Der zweite Hinweis steckt in der Haltefrist. Boeing darf die Kaufpreisaktien zwölf Monate lang nicht verkaufen oder übertragen. Die Ausnahmen sind allerdings bemerkenswert weit gefasst: Absicherungsgeschäfte sind ausdrücklich erlaubt, ebenso die Verpfändung der Aktien als Sicherheit im Zusammenhang mit solchen Geschäften oder in einem Margin-Konto — solange die Abwicklung keine Übertragung während der Sperrfrist erfordert. Die Sperre bindet also die Stücke, nicht das wirtschaftliche Risiko.

Und schließlich die Optionsscheine. Der erste läuft auf einen Ausübungspreis von 13,00 Dollar, ausübbar zwischen dem zwölften und dem 36. Monat nach Vollzug; der zweite auf 17,88 Dollar, ausübbar bis zum 48. Monat. Der Aktienkurs steht bei 6,26 Dollar. Das 52-Wochen-Hoch liegt bei 14,62 Dollar, das Tief bei 4,30. Boeings Beteiligung am Aufwärtspotenzial beginnt also bei einem Kurs, den die Aktie seit einem Jahr nicht gesehen hat, und der zweite Teil setzt oberhalb des Jahreshochs an. Als Prämie ist das kein Geschenk, sondern eine Wette auf eine Verdopplung.

Was der Markt für das Paket bezahlt hätte

Man kann aus der Kursreaktion herausrechnen, was der Markt den drei Firmen zubilligt. Vor der Ankündigung war Archer mit 759,6 Millionen Aktien zu 5,59 Dollar rund 4,25 Milliarden Dollar wert. Nach der Ankündigung bewertet der Markt ein Unternehmen, das 19,75 Prozent mehr Aktien haben wird: 909,6 Millionen Stück zu 6,26 Dollar, also rund 5,69 Milliarden. Die Differenz von etwa 1,45 Milliarden Dollar ist der Wert, den der Markt Wisk, Insitu und SkyGrid zusammen beimisst.

Boeing bekommt dafür Papier im Gegenwert von rund 940 Millionen. Die Lücke von einer halben Milliarde ist der Preis dafür, keinen Barkäufer gefunden zu haben.

Diese Rechnung verdient zwei Vorbehalte, und sie sind wichtig. Erstens hat Archer am selben Tag die Quartalszahlen vorgelegt — 5 Millionen Dollar Umsatz, ein Verlust von 25 Cent je Aktie, 1,56 Milliarden Dollar Liquidität. Die Kursbewegung lässt sich nicht sauber zwischen Zahlen und Übernahme aufteilen. Zweitens preist der Markt einen Vollzug ein, der noch aussteht. Als Größenordnung bleibt der Befund trotzdem stehen, zumal Analysten von Jefferies Insitu allein Anfang 2025 mit rund 500 Millionen Dollar taxiert hatten. Dass die Konkurrenz nicht mitlief — Joby stieg um zwei Prozent auf 8,84 Dollar, EHang fiel um ein Prozent —, spricht ebenfalls dafür, dass hier ein einzelner Vorgang bewertet wurde und kein Branchentrend.

Boeings zwei Verkäufe dieses Jahres — einmal bar, einmal Papier

Der aufschlussreichste Vergleich liegt im eigenen Haus. Boeing hat unter Vorstandschef Kelly Ortberg 2025 Teile seiner Digital-Aviation-Sparte — Jeppesen, ForeFlight, AerData, OzRunways — für 10,55 Milliarden Dollar an den Finanzinvestor Thoma Bravo verkauft. Vollständig in bar. Ortberg begründete den Schritt mit der Konzentration auf das Kerngeschäft, der Stärkung der Bilanz und dem Vorrang für das Investment-Grade-Rating.

Wenige Monate später gehen drei weitere Töchter weg — und diesmal fließt kein Dollar. Der Unterschied liegt nicht in der Verhandlungskunst, sondern in der Ware. Jeppesen war ein profitables Softwaregeschäft mit wiederkehrenden Erlösen, für das Private-Equity-Häuser bereitwillig Kredit aufnehmen. Wisk war ein Zuschussbetrieb, dessen Verbrennung Boeing finanzierte. Insitu wollte Boeing bereits Anfang 2025 abgeben; Interesse kam damals aus dem Finanzinvestorenlager, doch ein Barabschluss kam anderthalb Jahre lang nicht zustande. Die Zahlungsform verrät, was ein Vermögenswert wirklich wert war.

Boeing hat den Ausstieg dennoch geschickt gebaut. Der Konzern behält über eine wechselseitige Lizenzvereinbarung Zugriff auf die Autonomie-Technik von Wisk für eigene zivile und militärische Programme. Er bekommt einen Sitz im Verwaltungsrat von Archer, solange er mindestens zehn Prozent hält. Und er wird eine Beteiligung los, die in der eigenen Bilanz Geld kostete, in einer fremden aber als Wachstumsgeschichte zählt. Die Bilanz kann das gebrauchen: 45,9 Milliarden Dollar Schulden stehen 20 Milliarden Dollar an Barmitteln und Wertpapieren gegenüber, der freie Mittelzufluss lag im zweiten Quartal bei 631 Millionen Dollar — das erste positive Quartal seit über einem Jahr.

Die nächste Kapitalerhöhung steht schon im Vertrag

Eine Nebenabrede, die in den Meldungen als „Boeing investiert bis zu 55 Millionen Dollar in Archer“ auftaucht, verdient eine genauere Lektüre. Der Forward Equity Purchase Agreement gibt Archer das einmalige Recht, Boeing Aktien für bis zu 55 Millionen Dollar anzudienen. Aber nur unter einer Bedingung: Die Ausgabe muss im Zusammenhang mit einer Platzierung an Drittinvestoren stehen, von der ein Bruttoerlös von mindestens 400 Millionen Dollar erwartet wird. Und der Preis für Boeing ist der niedrigste Preis, den irgendeiner der beteiligten Drittinvestoren zahlt.

Boeing führt hier also keine Finanzierungsrunde an. Es steigt zum Tiefstpreis mit ein, wenn andere die Runde tragen. Der eigentliche Informationsgehalt der Klausel ist ein anderer: Sie verrät, dass Archer eine Kapitalerhöhung von mindestens 400 Millionen Dollar plant. Die Frist läuft bis zum 31. März 2027 oder drei Monate nach Vollzug, je nachdem, was später eintritt. Wer die 19,75 Prozent Verwässerung für die vollständige Rechnung hält, hat die Fußnote nicht gelesen.

Was das für Anleger im deutschsprachigen Raum heißt

Deutschland hatte in diesem Markt zwei der bestfinanzierten Unternehmen der Welt. Beide sind weg. Lilium meldete im Oktober 2024 Insolvenz an, scheiterte anschließend an einer zugesagten Finanzierung über 200 Millionen Euro und stellte im Februar 2025 den zweiten Antrag. Volocopter, mit Mercedes-Benz und Honeywell unter den Geldgebern, ging Ende Dezember 2024 zum Amtsgericht Karlsruhe. Der Ausgang ist die Zahl, an der man diesen Artikel messen sollte: Der chinesische Wanfeng-Konzern kaufte Volocopter für zehn Millionen Euro und gliederte das Unternehmen in die österreichische Diamond Aircraft ein; 185 Mitarbeiter blieben in Bruchsal.

Zehn Millionen Euro dort, rund 940 Millionen Dollar hier — für Technologien, die einander näher stehen, als der Abstand vermuten lässt. Der Unterschied liegt nicht in der Ingenieurleistung. Er liegt darin, dass Archer eine handelbare Währung hatte und Lilium und Volocopter keine mehr.

Für Anleger aus Deutschland und Österreich folgt daraus zweierlei. Erstens ist der börsennotierte Zugang zu autonomer Luftfahrt hierzulande dünn: Rheinmetall hat sich direkt am US-Drohnensoftware-Spezialisten Auterion beteiligt und arbeitet mit ihm an einem Betriebssystem für Drohnen, Airbus deckt das Thema im Verteidigungsgeschäft mit ab — aber die eigentliche Musik spielt privat. Helsing sammelte 1,8 Milliarden Dollar ein, Quantum Systems kurz davor über eine Milliarde. Diese Bewertungen entstehen an der Börse vorbei, und damit auch die Renditen. Zweitens: Archer und Boeing sind US-Werte. Wer sie kauft, kauft Währungsrisiko und die Quellensteuerlogik amerikanischer Papiere dazu — bei Archer ohne Dividende, also ohne den Teil, an dem sich das üblicherweise entscheidet.

Was gegen diese Lesart spricht

Die Gegenseite hat starke Argumente, und sie sollten nicht untergehen. Archer kauft mit Insitu ein Geschäft, das tatsächlich Geld verdient, in 35 Ländern im Einsatz ist und mehr als 3.500 unbemannte Systeme ausgeliefert hat. Wisk bringt über 1.700 Flugversuche aus sechzehn Jahren und sechs Baugenerationen mit; zusammen kommen die Beteiligten auf annähernd zwei Millionen Flugstunden. Das ist keine Fantasie, das sind Zulassungsakten, Behördenkontakte und Lieferketten, die man mit Geld allein nicht schneller aufbaut. Archer hat im Juli mit Anduril auf der Farnborough-Messe „Thunder“ vorgestellt, ein autonomes hybridelektrisches Kampfgerät der Gruppe 5, dessen Erstflug für 2027 geplant ist. Der Zukauf passt in diese Richtung, statt sie zu ersetzen.

Und die Bezahlung in eigenen Aktien ist keine Untugend, sondern schlicht die rationale Nutzung des billigsten verfügbaren Kapitals. Wenn der Markt einem Unternehmen mit 6,9 Millionen Dollar Jahresumsatz gut vier Milliarden Dollar zubilligt, dann ist die eigene Aktie objektiv die günstigste Finanzierungsquelle, die es hat — günstiger als jede Anleihe, günstiger als jede Barkapitalerhöhung. Sie in reale, umsatzbringende Betriebe zu tauschen, ist genau das, was ein Vorstand in dieser Lage tun sollte.

Die Risiken liegen woanders. Der Vollzug hängt an der kartellrechtlichen Wartefrist nach dem Hart-Scott-Rodino-Gesetz und an Genehmigungen nach den Vorschriften über nationale Sicherheit und ausländische Direktinvestitionen — bei einem Rüstungslieferanten mit Standorten in den USA, Australien, Großbritannien und den Vereinigten Arabischen Emiraten ist das keine Formalie. Als äußerster Termin ist der 9. Mai 2027 vereinbart, verlängerbar um drei Monate, falls nur noch die Genehmigungen fehlen. Und nach Ablauf der einjährigen Haltefrist steht ein Aktienüberhang von rund 150 Millionen Stück im Markt, dessen Wiederverkaufsregistrierung Archer binnen zehn Tagen nach Vollzug einreichen muss.

Drei Fragen an jede Übernahme, die in Aktien bezahlt wird

Der Vorgang ist kein Einzelfall, sondern ein Muster des Jahres 2026: Unternehmen, deren Börsenwert wenig mit ihren Zahlungsströmen zu tun hat, tauschen Papier gegen reale Betriebe. Ob das gut ausgeht, entscheidet sich nicht an der Schlagzeile, sondern an drei Fragen, die man an jeden solchen Vertrag stellen kann.

Erstens: Steht im Vertrag ein Preis oder ein Prozentsatz? Ein Prozentsatz bedeutet, dass der Käufer seine Verwässerung fixiert und der Verkäufer das gesamte Kursrisiko trägt. Zweitens: Wird bar oder in Papier gezahlt? Die Zahlungsform ist das ehrlichste Werturteil über die verkaufte Ware, das im Markt zu bekommen ist — Boeing hat in einem einzigen Jahr beides vorgeführt. Drittens: Hat der Verkäufer sich gegen seine eigene Bezahlung abgesichert? Eine Kündigungsklausel, die an den Unternehmenswert des Käufers anknüpft, eine Haltefrist mit ausdrücklicher Absicherungserlaubnis und Optionsscheine, die erst weit über dem Jahreshoch greifen, ergeben zusammen ein Bild.

Man muss dieses Bild nicht negativ lesen. Boeing ist eine Beteiligung losgeworden, die Geld kostete, behält die Technologie über eine Lizenz und sitzt künftig im Verwaltungsrat des Käufers. Archer hat Umsatz, Referenzen und einen Ankeraktionär gekauft, ohne Barmittel anzufassen. Beide Seiten können damit zufrieden sein. Nur eines sollte man nicht tun: den Kurssprung vom Montag für die Antwort auf die Frage halten, was diese drei Firmen wert sind. Diese Antwort steht nicht im Vertrag — und genau das ist der Befund.

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Daniel Herzog
AUTOR

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