Die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens, die ein gerichtliches Verfahren auslöst.
In einer Insolvenz werden die Gläubiger in einer festen Rangfolge bedient: zuerst besicherte Gläubiger, dann andere Gläubiger, zuletzt die Aktionäre – für die meist nichts übrig bleibt. In den USA ermöglicht „Chapter 11“ eine Sanierung unter Gläubigerschutz, bei der die Altaktionäre oft trotzdem leer ausgehen.