1. Startseite
  2. Lexikon
  3. Sondervermögen

Sondervermögen

Englisch: Segregation of client assets

Vermögen, das rechtlich vom Vermögen der verwahrenden Bank oder Fondsgesellschaft getrennt ist und im Insolvenzfall nicht in die Insolvenzmasse fällt.

Wertpapiere in einem Depot und das Vermögen eines ETFs oder Investmentfonds sind Sondervermögen. Geht die Bank, der Broker oder die Fondsgesellschaft pleite, bleiben sie Eigentum der Anleger. Anders ist es bei Bankguthaben: Diese sind Forderungen gegen die Bank und in der EU nur über die Einlagensicherung bis 100.000 € pro Kunde und Bank geschützt.