Der Aufpreis, den ein Unternehmen bei einer Übernahme über das bilanzielle Eigenkapital des gekauften Unternehmens hinaus bezahlt hat.
Goodwill steht für erwartete Synergien, Kundenbeziehungen, Marken und Know-how des übernommenen Unternehmens. Er wird jährlich auf Werthaltigkeit geprüft. Erfüllen sich die Erwartungen nicht, muss er abgeschrieben werden – oft das späte Eingeständnis, dass zu viel bezahlt wurde.