Eine Pflichtveröffentlichung börsennotierter Unternehmen, sobald eine Information den Kurs erheblich beeinflussen könnte.
Nach der EU-Marktmissbrauchsverordnung müssen Emittenten Insiderinformationen unverzüglich veröffentlichen – etwa eine überraschende Gewinnwarnung, eine Übernahme oder den Rücktritt des Vorstandschefs. So sollen alle Anleger gleichzeitig informiert werden.