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Im November 2025 wurde Qnity aus DuPont herausgelöst. Die Aktie fiel zunächst um rund zwölf Prozent – und notierte ein halbes Jahr später bei mehr als dem Doppelten ihres Tiefs. Genau dieser Verlauf ist das Lehrbuchmuster, mit dem seit drei Jahrzehnten für Abspaltungen geworben wird. Nur ist die Begründung, die fast jeder Analyst dafür liefert, in diesem Zyklus falsch geworden.
2026 ist das Jahr, in dem sich Konzerne auseinandernehmen wie seit langem nicht mehr. Honeywell hat sich in drei Unternehmen zerlegt, DuPont in zwei, FedEx hat seine Speditionssparte abgespalten, Aptiv seine Kabelsparte, Warner Bros. Discovery arbeitet an der Trennung von Streaming und Kabelfernsehen. Eine gängige Kennzahl für US-Abspaltungen schlug den S&P 500 im ersten Quartal so deutlich wie zuletzt 2020. Die naheliegende Schlussfolgerung – kaufe, was abgespalten wird – ist trotzdem die falsche. Denn der Mechanismus, der diese Überrendite historisch erzeugt hat, ist bei genau den großen Abspaltungen dieses Zyklus abgeschaltet worden. Wer das nicht unterscheidet, kauft die Erzählung statt der Ursache.
Das Rekordjahr der Zerschlagung
Beginnen wir mit der Größenordnung. Nach Auswertungen von Transaktionsdaten erreichten allein in den USA angekündigte Aufspaltungen und Abtrennungen bis zur Mitte des Jahres 2025 ein Volumen von rund 725 Milliarden Dollar – etwa 48 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Diese Welle ist 2026 nicht abgeebbt, sie hat sich in vollzogene Transaktionen übersetzt.
Der prominenteste Fall ist Honeywell. Der Konzern hat sich innerhalb von acht Monaten in drei börsennotierte Unternehmen zerlegt: Am 30. Oktober 2025 wurde die Werkstoffsparte als Solstice Advanced Materials abgespalten, am 29. Juni 2026 folgte die Luftfahrtsparte als Honeywell Aerospace unter dem Kürzel HONA. Was übrig blieb, firmiert als Honeywell Technologies und ist ein reiner Automatisierungsanbieter. Aktionäre erhielten für je zwei Honeywell-Aktien eine Aktie der Luftfahrtsparte, Stichtag war der 15. Juni 2026.
Parallel dazu trennte DuPont am 1. November 2025 sein Elektronikgeschäft als Qnity ab, ebenfalls im Verhältnis eins zu zwei. FedEx vollzog am 1. Juni 2026 die steuerfreie Abspaltung seiner Speditionssparte FedEx Freight, wieder eine Aktie für je zwei alte. Aptiv schloss am 1. April 2026 die Abtrennung seines Kabelgeschäfts unter dem Namen Versigent ab, hier eine Aktie für je drei. Genuine Parts kündigte im Februar 2026 die Trennung von Automobil- und Industriegeschäft für das erste Quartal 2027 an.
| Mutterkonzern | Abspaltung | Vollzug | Verhältnis |
|---|---|---|---|
| Honeywell | Solstice Advanced Materials | 30. Oktober 2025 | Werkstoffe |
| DuPont | Qnity Electronics | 1. November 2025 | 1 : 2 |
| Aptiv | Versigent | 1. April 2026 | 1 : 3 |
| FedEx | FedEx Freight | 1. Juni 2026 | 1 : 2 |
| Honeywell Technologies | Honeywell Aerospace | 29. Juni 2026 | 1 : 2 |
| Genuine Parts | Global Automotive / Global Industrial | geplant Q1 2027 | offen |
Die Begründung, die alle nennen – und die Daten, die ihr widersprechen
Jede dieser Ankündigungen wurde mit demselben Wort begründet: Konglomeratsabschlag. Die Idee ist eingängig. Ein Mischkonzern werde vom Markt niedriger bewertet als die Summe seiner Teile, weil Anleger die Sparten nicht sauber vergleichen könnten, weil schwache Bereiche von starken quersubventioniert würden und weil kein Fondsmanager gleichzeitig Luftfahrt-, Chemie- und Softwareanalyst sei. Zerlege den Konzern, und der Abschlag verschwinde.
Die empirische Grundlage dieser Behauptung ist deutlich schwächer, als ihre Verbreitung vermuten lässt. Die Ursprungsarbeit von Berger und Ofek aus dem Jahr 1995 fand für den Zeitraum 1986 bis 1991 tatsächlich einen Bewertungsabschlag diversifizierter Unternehmen von 13 bis 15 Prozent gegenüber vergleichbaren Einzelsegment-Firmen. Diese Zahl wird bis heute zitiert. Was seltener zitiert wird, ist das, was danach kam.
Campa und Kedia zeigten 2002, dass dieselben Eigenschaften, die ein Unternehmen zur Diversifikation bewegen, auch seinen Wert drücken. Villalonga wies 2004 nach, dass die gemessenen Abschläge stark von der Art der berichteten Segmentdaten abhängen. Beide Befunde laufen auf dasselbe hinaus: Die Mehrzahl der später diversifizierten Konzerne wurde schon vor der Diversifikation mit einem Abschlag gehandelt. Sie kauften zu, weil ihr Kerngeschäft schwächelte – nicht umgekehrt. Korrigiert man diese Selbstselektion, verschwindet der Konglomeratsabschlag in den Daten weitgehend.
Eine im Februar 2026 veröffentlichte Untersuchung von Research Affiliates geht noch weiter. Ihr Titel ist Programm: Der Diversifikationsabschlag verschwindet. Die Autoren finden, dass moderne Mischkonzerne keinen nennenswerten Bewertungsnachteil mehr aufweisen. Als Gründe nennen sie bessere Unternehmensführung, deutlich bessere Informationslage und einen Markt, der gelernt hat, mehrsegmentige Unternehmen zu bewerten. Und ausdrücklich halten sie fest, dass Aufspaltungen keineswegs durchgängig Wert geschaffen haben – manche schon, manche nicht.
Damit steht die häufigste Begründung der Zerschlagungswelle auf wackligem Grund. Das heißt nicht, dass Aufspaltungen sinnlos sind. Es heißt, dass die Standardbegründung als Kaufargument für die abgespaltene Aktie nichts taugt.
Was die berühmte Studie wirklich gefunden hat
Das eigentliche Fundament der Spin-off-Anlagestrategie ist eine andere Arbeit. Cusatis, Miles und Woolridge untersuchten 1993 US-Abspaltungen der Jahre 1965 bis 1988 und fanden erhebliche Überrenditen. Gegenüber vergleichbaren Unternehmen lagen die abgespaltenen Gesellschaften nach zwei Jahren um 25 Prozent und nach drei Jahren um 33,6 Prozent vorn, beides statistisch signifikant auf dem Fünf-Prozent-Niveau. Die absoluten Renditen betrugen 52 beziehungsweise 76 Prozent. Diese Zahlen sind die Quelle praktisch jeder Verkaufsbroschüre für Spin-off-Fonds.
Weniger bekannt ist die Nachfolgeuntersuchung. Forscher prüften, ob sich aus dieser rückblickenden Beobachtung eine vorausschauend handelbare Strategie bauen ließ, und testeten sie über den Zeitraum 1989 bis 1995 – also unmittelbar nach dem Ende des Untersuchungsfensters. Ergebnis: Gemessen am Vergleichsunternehmen und am Dreifaktorenmodell von Fama und French schlug die Strategie ihren Vergleichsmaßstab nicht.
Das ist ein bemerkenswerter Befund, und er verdient mehr Aufmerksamkeit, als er bekommt. Die Überrendite existierte in den Daten. Sie ließ sich nur nicht mehr einsammeln, sobald man wusste, dass es sie gibt. Das ist das übliche Schicksal veröffentlichter Kapitalmarktanomalien – und der erste Hinweis darauf, dass Spin-off als Kategorie kein Kaufsignal ist.
Die eigentliche Renditequelle heißt: Wer muss verkaufen?
Wenn die Überrendite nicht aus dem Konglomeratsabschlag stammt und nicht aus dem bloßen Etikett Abspaltung, woher dann? Die überzeugendste Erklärung ist mechanisch und hat nichts mit dem Geschäftsmodell zu tun.
Bei einer Abspaltung landen neue Aktien in Depots, die sie nie haben wollten. Ein europäischer Großanleger, der einen amerikanischen Industriekonzern hält, bekommt plötzlich einen mittelgroßen Werkstoffhersteller eingebucht. Ein Fonds mit Mandat für Standardwerte erhält einen Nebenwert. Ein Dividendenfonds erhält eine Gesellschaft ohne Ausschüttung. Ein Indexfonds, der einen Index nachbildet, in dem die neue Gesellschaft nicht enthalten ist, muss sie verkaufen – und zwar unabhängig davon, ob sie billig ist. Sein Auftrag lautet, den Index abzubilden, nicht zu bewerten.
Dazu kommen Faktoren, die in den ersten Wochen sämtlich in dieselbe Richtung wirken: Die abgespaltene Gesellschaft ist typischerweise nur zehn bis zwanzig Prozent so groß wie die Mutter und fällt damit unter viele institutionelle Mindestgrößen. Sie hat noch keine Analystenabdeckung. Sie hat keine eigene Kurshistorie. Und ein Privatanleger, der für vierzig alte Aktien eine neue eingebucht bekommt, verkauft die Position häufig, ohne einen Gedanken daran zu verschwenden.
Diese wahllose Verkaufswelle ist der Kern. Sie erzeugt einen Preis, der vorübergehend nichts mit dem Wert zu tun hat. Praktiker haben daraus eine Faustregel abgeleitet: Man wartet, bis rund 40 bis 50 Prozent der ausstehenden Aktien seit dem ersten regulären Handelstag umgeschlagen wurden. An diesem Punkt haben die erzwungenen Verkäufer in der Regel geliefert. Die Frage, die vor jeder Abspaltung zu beantworten ist, lautet also nicht, ob das Geschäft gut ist, sondern: Wer muss hier verkaufen, und ist er schon fertig?
Der Befund: 2026 ist aus dem Zwangsverkäufer ein Zwangskäufer geworden
Und hier wird es interessant, denn genau dieser Mechanismus ist bei den großen Abspaltungen dieses Zyklus nicht mehr vorhanden. Er wurde umgedreht.
Qnity wurde am 1. November 2025 aus DuPont gelöst – und rückte bereits am 3. November in den S&P 500 ein, wo das Unternehmen Eastman Chemical ersetzte. Solstice Advanced Materials ersetzte am 31. Oktober 2025 CarMax im selben Index. Honeywell Aerospace kam am 29. Juni 2026 noch weiter: Der Wert wurde am ersten regulären Handelstag zugleich in den S&P 500 aufgenommen, wo er Conagra Brands ersetzte, und in den S&P 100, wo er an die Stelle der alten Honeywell International trat.
Das kehrt die Mechanik vollständig um. Ein Indexfonds, der den S&P 500 nachbildet, musste diese Aktien nicht abstoßen – er musste sie kaufen, und zwar am ersten Tag, zu jedem Preis, in einer Größenordnung, die sich aus seinem verwalteten Vermögen ergibt. Der übliche unsaubere Handelsstart kleinerer Abspaltungen fand nicht statt. Ein auf Sondersituationen spezialisierter Beobachter formulierte es für Honeywell Aerospace so: Der Wert startet mit erzwungener Aufmerksamkeit von Indexfonds, Luftfahrtinvestoren und Industrieinvestoren gleichzeitig.
Der Grund ist strukturell. Die Abspaltungen dieses Zyklus sind keine Randgeschäfte, die ein Konzern loswerden will, sondern halbe Konzerne. Honeywell Aerospace kam mit rund 158 Millionen Aktien und einem Börsenwert von etwa 72 Milliarden Dollar an den Markt, bei über 17 Milliarden Dollar Umsatz im Jahr 2025. So ein Unternehmen ist nicht zu klein für den Index – es ist groß genug, um jemanden anderen daraus zu verdrängen.
| Abspaltung | Indexbehandlung | Ersetzte | Folge für den Kurs |
|---|---|---|---|
| Solstice (SOLS) | S&P 500, ab 31.10.2025 | CarMax | Indexfonds mussten kaufen |
| Qnity (Q) | S&P 500, ab 3.11.2025 | Eastman Chemical | Indexfonds mussten kaufen |
| Honeywell Aerospace (HONA) | S&P 500 und S&P 100, ab 29.6.2026 | Conagra Brands bzw. Honeywell International | doppelte Indexnachfrage am ersten Tag |
| Kleinere Abspaltungen | SmallCap-Index oder gar kein Index | – | klassischer Verkaufsdruck bleibt |
Daraus folgt die zentrale These dieser Analyse: Die Zerschlagungsprämie ist nicht verschwunden, sie ist umgezogen. Sie liegt nicht mehr dort, wo die Schlagzeilen sind. Die großen, viel besprochenen Abspaltungen – die, über die jeder redet und die sofort in den Index rutschen – haben den mechanischen Rückenwind bereits am ersten Tag verbraucht. Was übrig bleibt, ist eine normal bewertete Aktie mit normalem Analystenkonsens. Die alte Anomalie lebt dort weiter, wo die abgespaltene Gesellschaft klein, unbequem und für die großen Mandate unbrauchbar ist.
Zwei Kursverläufe, zwei Lehren: Qnity und Solstice
Ein Einwand liegt auf der Hand: Qnity hat sich doch verdoppelt, obwohl es sofort im Index war. Stimmt – und der Fall zeigt, worauf es stattdessen ankommt.
Qnity startete mit einer Bewertung um 20 Milliarden Dollar. Bis Ende Dezember 2025 lag der Kurs rund zwölf Prozent unter dem Debüt, das Tief der ersten zwölf Monate lag bei etwa 70,50 Dollar. Am 15. Mai 2026 notierte die Aktie bei 157,23 Dollar. Der Auslöser war jedoch nicht die Abspaltung selbst, sondern das erste eigene Quartalsergebnis: Qnity übertraf die Erwartungen deutlich, hob die Prognose für 2026 an und kündigte zugleich Aktienrückkauf und Dividende an. Die Kursverdopplung ist eine Reaktion auf Zahlen, nicht auf ein Etikett.
Der Gegenfall ist lehrreicher. Solstice Advanced Materials, ebenfalls sofort im S&P 500, lag am 24. Dezember 2025 rund sechs Prozent unter dem Ausgabekurs. Operativ lief es ordentlich: Im ersten Quartal 2026 stieg der Umsatz um zehn Prozent, die bereinigte EBITDA-Marge lag bei 25,1 Prozent, der freie Cashflow bei 124 Millionen Dollar. Im zweiten Quartal legte der Nettoumsatz um elf Prozent zu, die Prognose wurde angehoben.
Dann kündigte Solstice im Juli 2026 an, Element Solutions für 14,5 Milliarden Dollar zu übernehmen. Die Aktie fiel um fast dreizehn Prozent. Man muss sich das vor Augen führen: Ein Unternehmen, das gerade aus einem Mischkonzern befreit wurde, damit Anleger es endlich sauber bewerten können, verwendet seine erste große Amtshandlung darauf, wieder größer und komplexer zu werden. Wer die Aktie wegen der Fokussierungsgeschichte gekauft hatte, besaß neun Monate später etwas anderes.
Die Lehre aus beiden Fällen ist dieselbe: Nach der Abspaltung entscheidet die Kapitalallokation des neuen Managements, nicht die Abspaltung. Qnity gab Kapital zurück und lieferte Zahlen. Solstice kaufte zu. Der Markt hat beides sofort und in entgegengesetzter Richtung bepreist.
Die Ankündigung ist eine Option, keine Verpflichtung
Ein zweiter Fallstrick betrifft alle, die auf eine angekündigte, aber noch nicht vollzogene Aufspaltung setzen. Kraft Heinz kündigte im September 2025 an, sich in zwei Unternehmen zu teilen – eines für Saucen und Aufstriche, eines für das nordamerikanische Lebensmittelgeschäft – und holte im Januar 2026 den früheren Kellogg-Chef Steve Cahillane, um die Trennung zu vollziehen.
Am 11. Februar 2026 stoppte derselbe Cahillane die Arbeiten an der Aufspaltung. Die Probleme des Unternehmens seien behebbar und lägen im eigenen Einflussbereich; man habe zu schnell zu viele Preisschwellen durchbrochen und die Kunden enttäuscht. Statt der Trennung kündigte er 600 Millionen Dollar für Marketing, Vertrieb und Produktentwicklung an. Die Aktie verlor an diesem Tag rund fünf Prozent.
Solche Rückzieher sind selten, aber nicht exotisch: Nach einer Auswertung von KPMG aus dem Jahr 2022 wird im Durchschnitt etwa jede zehnte angekündigte Abspaltung wieder abgesagt. Wer eine Aktie kauft, weil eine Aufspaltung angekündigt wurde, kauft eine Absichtserklärung mit einer zweistelligen Ausfallwahrscheinlichkeit – und trägt bis zum Vollzug ein Jahr oder länger das volle operative Risiko des unveränderten Konzerns. Auch die Trennung bei Warner Bros. Discovery, ursprünglich für das Frühjahr 2026 in Aussicht gestellt, hat sich mehrfach verschoben und ist inzwischen mit einer Transaktion mit Netflix verschränkt.
Vier Fragen, die vor jeder Abspaltung zu beantworten sind
Aus dem Vorstehenden lässt sich ein Prüfraster ableiten, das robuster ist als die Kategorie an sich.
Erstens: Wer muss verkaufen, und ist er fertig? Landet die neue Gesellschaft im selben Index wie die Mutter, gibt es keinen Zwangsverkäufer und damit keinen mechanischen Abschlag. Fällt sie aus dem Index heraus oder in einen Nebenwerteindex, ist der klassische Effekt intakt – und die Umschlagsregel von 40 bis 50 Prozent des Aktienbestands ein brauchbarer Zeitmaßstab.
Zweitens: Auf welcher Seite liegen die Schulden? Die Verteilung der Verbindlichkeiten zwischen Mutter und Tochter ist eine Entscheidung des Vorstands der Mutter. Es ist ein wiederkehrendes Muster, dass die abgespaltene Gesellschaft mit einer Verschuldung an den Start geht, die die Mutter entlastet. Ein Blick in die Registrierungsunterlagen der neuen Gesellschaft beantwortet das in wenigen Minuten und ist wichtiger als jede Bewertungskennzahl.
Drittens: Wo sitzt das Führungspersonal, und wie wird es bezahlt? Wechselt erfahrenes Management in die kleinere Einheit und wird dort in Aktien vergütet, ist das ein deutlich stärkeres Signal als jede Pressemitteilung über Fokussierung. Der Fall Solstice zeigt zugleich, dass frisch selbständiges Management auch das Gegenteil des Erwarteten tun kann.
Viertens: Was ist der eigentliche Anlass? Es gibt Abspaltungen, die eine gute Sparte aus einem trägen Verbund befreien, und es gibt solche, die eine Sparte mitsamt ihren Problemen entsorgen. Beide werden mit demselben Vokabular angekündigt. Der Unterschied zeigt sich in den Segmentzahlen der letzten drei Jahre, nicht in der Mitteilung.
| Szenario | Voraussetzung | Was zu erwarten ist |
|---|---|---|
| Große Abspaltung mit sofortiger Indexaufnahme | Börsenwert reicht für den Hauptindex | kein mechanischer Abschlag; Rendite hängt allein an den ersten eigenen Quartalszahlen |
| Kleine Abspaltung ohne Indexplatz | unter institutionellen Mindestgrößen, keine Analystenabdeckung | klassischer Verkaufsdruck; Einstieg erst nach ausreichendem Umschlag sinnvoll |
| Angekündigt, nicht vollzogen | Vollzug ein bis zwei Jahre entfernt | rund jede zehnte Trennung wird abgesagt; volles operatives Risiko bis dahin |
Steuern und Mechanik: was Anleger in Deutschland und Österreich wissen müssen
Für Anleger im deutschsprachigen Raum gibt es eine zusätzliche Ebene, die in angelsächsischen Analysen konsequent fehlt – und die über Jahre erhebliches Geld gekostet hat.
Wird eine ausländische Gesellschaft abgespalten und werden die neuen Aktien ins deutsche Depot eingebucht, behandelten Finanzverwaltung und Depotbanken diesen Vorgang lange als Sachausschüttung. Das bedeutete: sofort steuerpflichtiger Kapitalertrag in Höhe des Kurswerts der eingebuchten Aktien, Kapitalertragsteuer einbehalten, obwohl der Anleger nichts verkauft und keinen Cent erhalten hatte. Bei größeren Positionen entstand eine Steuerlast, für deren Begleichung Aktien verkauft werden mussten.
Der Bundesfinanzhof hat das mit einer Reihe von Urteilen vom 1. Juli 2021 – darunter die Verfahren zu Hewlett-Packard und eBay – sowie vom 19. Oktober 2021 zum Fall Kraft Foods korrigiert. Die Richter legen den Begriff der Abspaltung in § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG typusorientiert aus: Entscheidend ist, dass die Vermögensübertragung in einem einheitlichen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Anteilsübertragung erfolgt. Ein gesetzlicher Vermögensübergang nach deutschem Umwandlungsrecht ist in Drittstaatenfällen nicht erforderlich. Die Finanzverwaltung hat ihre gegenteilige Auffassung mit BMF-Schreiben vom 15. Juni 2022 aufgegeben.
Praktisch heißt das für eine steuerneutrale Abspaltung im Privatvermögen: Es entsteht kein steuerpflichtiger Ertrag bei der Einbuchung. Stattdessen werden die ursprünglichen Anschaffungskosten auf alte und neue Anteile aufgeteilt; die Finanzämter akzeptieren die Aufteilung im Verhältnis der Schlusskurse am ersten Handelstag nach der Abspaltung. Der Bestandsschutz für vor 2009 erworbene Altbestände überträgt sich auf die neuen Anteile. Hat die Depotbank dennoch Kapitalertragsteuer einbehalten – was weiterhin vorkommt, wenn ihr die nötigen Daten fehlen –, holt man sich diese über die Einkommensteuerveranlagung nach § 32d Abs. 4 und 6 EStG zurück. Wichtig: Das gilt nicht mehr, wenn der Steuerbescheid bereits bestandskräftig ist. Die Anlage KAP muss also im Jahr der Abspaltung eingereicht werden, nicht später.
In Österreich gilt der besondere Steuersatz von 27,5 Prozent auf Kapitalerträge; auch dort ist die entscheidende Frage, ob der Vorgang als Umstrukturierung mit Buchwertfortführung oder als Ausschüttung behandelt wird, und auch dort ist die Meldung der Depotstelle nicht immer korrekt. Für beide Länder gilt derselbe praktische Rat: Die Abrechnung der Einbuchung aufheben, die Anschaffungskosten-Aufteilung selbst nachrechnen und im Zweifel korrigieren lassen. Hinzu kommt eine kleinere Unannehmlichkeit: Bei Verhältnissen wie eins zu drei entstehen Bruchstücke, die die Depotbank in bar abrechnet – und diese Barabfindung ist regelmäßig ein steuerpflichtiger Vorgang, unabhängig davon, wie die Abspaltung selbst behandelt wird.
Was daraus folgt
Die Zerschlagungswelle ist real und wird sich fortsetzen, weil sie von Aktivisten getrieben wird und weil sie funktioniert – für die Vorstände, die damit ihre Kapitalmarktgeschichte vereinfachen. Ob sie auch für den Aktionär funktioniert, entscheidet sich an einer Stelle, über die kaum jemand spricht.
Die historische Überrendite abgespaltener Gesellschaften war nie eine Prämie für Fokussierung. Sie war die Bezahlung dafür, eine Aktie zu übernehmen, die andere aus mechanischen Gründen abgeben mussten. Wo dieser Zwang fehlt – und er fehlt bei jeder Abspaltung, die groß genug für den Hauptindex ist –, gibt es auch keinen Grund, eine Überrendite zu erwarten. Was bleibt, ist ein normales Unternehmen zu einem normalen Preis, das an seinen eigenen Zahlen gemessen wird. Qnity hat diese Prüfung bestanden, Solstice hat sie mit einer 14,5-Milliarden-Übernahme umgangen.
Die praktische Konsequenz ist unbequem, weil sie der Aufmerksamkeitsökonomie zuwiderläuft: Je größer die Abspaltung und je mehr über sie geschrieben wird, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass an ihr noch etwas zu verdienen ist. Die interessanten Fälle sind die, die niemand bespricht – zu klein für den Index, zu klein für die Analysten, zu unbequem für das Mandat. Genau deshalb funktionieren sie noch.

